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EU-Vermögensregister ab 01.01.2024 - Das Bürokratiemonster wächst weiter

In einem neuen EU-Maßnahmenpaket sind u.a. ein Vermögensregisters sowie Bargeldbeschränkungen vorgesehen.

11. April 2023
Bild über Bürokratiemonster

Das europäische Parlament kündigte in einer Pressemitteilung neue Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an. Was zunächst unspektakulär klingt, hat es in sich. So umfassen die geplanten Maßnahmen u.a. die Einrichtung eines EU-Vermögensregisters und die Herabsetzung der Obergrenze für Bargeldzahlungen.

Nach den von den Parlamentariern angenommenen Texten müssen Unternehmen wie Banken, Verwalter von Vermögenswerten und Kryptowährungen, Immobilienmakler und sogar auch Profifußballvereine die Identität und den Besitz ihrer Kunden überprüfen. Um Transaktionen mit Bargeld und Krypto-Vermögenswerten einzuschränken, wollen die Abgeordneten Zahlungen an Personen begrenzen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie legen Obergrenzen von bis zu 7000 Euro für Barzahlungen und 1000 Euro für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten fest, wenn der Kunde nicht identifiziert werden kann. Auch der Kauf einer Staatsbürgerschaft („goldener Pass“) soll verhindert werden.

Jeder Mitgliedstaat soll eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) einrichten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, zu melden und zu bekämpfen. Da bestimmte Waren für Kriminelle attraktiv sind, sollen die Mitgliedstaaten Informationen über das Eigentum an Waren wie Yachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200 000 Euro oder an Waren, die in Freizonen gelagert werden, sammeln. Außerdem sollen die Schwellenwerte bei der Bestimmung von wirtschaftlich Berechtigten gesenkt werden: Als wirtschaftlich Berechtigter gilt fortan, wer 15 Prozent plus eine Aktie oder ein Stimmrecht oder ein anderes direktes oder indirektes Eigentumsrecht hat, oder wer 5 Prozent plus eine Aktie in der Rohstoff-Industrie oder einem Unternehmen hält, das einem höheren Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist.

Sanktionen bei Meldepflicht-Verstößen

Die in den nationalen Zentralregistern gespeicherten Informationen über wirtschaftliches Eigentum sollen digital und jeweils in einer EU-Amtssprache sowie in Englisch verfügbar sein und aktuelle wie bisherige Informationen für einen bestimmten Zeitraum enthalten. Die für das Zentralregister zuständige Stelle hat das Recht, von juristischen und natürlichen Personen alle Informationen anzufordern, die zur Identifizierung und Überprüfung ihrer Eigentümer erforderlich sind. Diese Informationen müssen auf dem neuesten Stand sein und den zentralen Meldestellen und zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. Die Nichtbereitstellung genauer und angemessener Daten für die Register wird sanktioniert. Die für die Zentralregister zuständigen Stellen sollen in der Lage sein, eine angemessene Technologie zur Durchführung von Überprüfungen einzusetzen.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten beschlossen, dass Personen mit berechtigtem Interesse, wie z. B. Journalisten und Hochschuleinrichtungen, Zugang zu den Registern erhalten sollen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben könnte AMLA von Unternehmen und Personen die Herausgabe von Dokumenten und anderen Informationen verlangen, mit richterlicher Genehmigung Vor-Ort-Besuche durchführen und bei wesentlichen Verstößen Sanktionen in Höhe von 500 000 bis 2 Millionen Euro oder 0,5 bis 1 Prozent des Jahresumsatzes verhängen - und bis zu 10 Prozent des gesamten Jahresumsatzes des verpflichteten Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr.

Derzeit bewirbt sich die Stadt Frankfurt am Main um den Sitz der EU-Aufsichtsbehörde AMLA, die ab dem 1. Januar 2024 einsatzbereit sein soll. Wir halten Sie informiert.
 

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