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Auslandsaufenthalt ohne A1-Bescheinigung kann teuer kommen

Was nur wenige wissen: Wer die Bescheinigung bei seinem Auslandsaufenthalt nicht dabei hat, riskiert hohe Strafen

29. Oktober 2019

Wenn eine deutsche Fach- oder Führungskraft zu Arbeitszwecken nach Spanien reist, benötigt sie eine A1-Bescheinigung. Dieses Formular bestätigt, dass ein Arbeitnehmer in seinem Heimatland Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, und regelt die medizinische Versorgung im EU-Ausland. Damit wird vermieden, dass man doppelt zur Kasse gebeten wird, indem man in zwei Sozialversicherungssysteme einzahlen muss.  Was wenige wissen: Wer das Papier bei seinem Auslandsaufenthalt nicht dabei hat, riskiert hohe Strafen.

Spanien zählt nach unserer Kenntnis (noch) nicht zu den Ländern, in denen die Beachtung dieser Vorschrift systematisch und strikt kontrolliert wird. Aufgrund der vielen Arbeiter, die aus den östlichen Nachbarstaaten über die Grenze kommen, besteht derzeit in Österreich die höchste Wahrscheinlichkeit, kontrolliert und gegebenenfalls bestraft zu werden.

Zur Sozialversicherungspflicht

Die Regelung gilt für Angestellte und Selbständige seit Mai 2010. Eine Sozialversicherungspflicht besteht zum Beispiel auch für Nichtresidenten, die auf den Balearen umsatzsteuerpflichtige Ferienvermietung betreiben. Diese Tätigkeit gilt nicht mehr als Immobilienvermietung, sondern als touristische Dienstleistung und somit als gewerblich. Wer mit einer A1-Bescheinigung belegen kann, dass er im Heimatland Sozialversicherung bezahlt, ist als Nichtresident in Spanien von dieser Verpflichtung befreit. In Deutschland kann die Bescheinigung bei der Krankenkasse der Angestellten bzw. – bei Privatversicherten – bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Quelle: Handelsblatt

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