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Fiskus bestätigt: Keine Steuer auf Schenkung von Anteilen an Auslandsgesellschaft

Verbindliche Auskunft an die PlattesGroup bewirkt wichtige Klarstellung für Nichtresidenten.

17. Mai 2023
Foto Pere Josep Horrach Bestard und Andreu Bibiloni Coll

Gute Nachricht für Nichtresidenten: Auf die Schenkung von Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft mit Immobilieneigentum in Spanien fällt für Nichtansässige keine spanische Schenkungsteuer an. Das haben die Finanzbehörden in einer verbindlichen Auskunft der PlattesGroup bestätigt. Und: Gleiches gilt auch für Erbschaften.

Die Anfrage unserer Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberatungskanzlei bezog sich auf den folgenden Fall:

  • Herr X ist in Deutschland steuerlich ansässig und hält Anteile einer deutschen GmbH&Co KG.
  • Diese Gesellschaft besitzt eine Immobilie in Spanien, die weniger als 50 Prozent des Vermögens der GmbH&Co KG ausmacht.
  • Herr X möchte nun Gesellschaftsanteile an Herrn Y übertragen, der ebenfalls in Deutschland ansässig ist.
  • Zudem wird Herr Y im Erbfall die restlichen Anteile der Gmbh&Co KG erhalten.

In ihrer Auskunft stellt die Behörde fest: „Gemäß dem spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz erwirbt Herr Y weder durch Schenkung noch durch Erbschaft Vermögenswerte oder Rechte, die sich auf spanischem Gebiet befinden, dort ausgeübt werden können oder durchsetzbar sind. Daher würde Herr Y in Spanien für keinen dieser Vorgänge  der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen.“

Gesetzgeber kann jederzeit kurzfristig nachbessern

Die Steuerexperten der PlattesGroup folgern aus dem Wortlaut der Auskunft, dass dabei der Anteil an spanischen Immobilien in den Aktiva der ausländischen Gesellschaft keine Rolle spielt. Somit lässt sich aufgrund der aktuellen Gesetzeslage  bestätigen, dass Nicht-Residenten in der beschriebenen Situation nicht steuerpflichtig sind. Allerdings könnte dasselbe geschehen wir im Fall der Reform der Vermögensteuer, die vom Gesetzgeber ja kurzfristig nachgebessert wurde, weil sie im Hinblick auf Anteile an ausländischen Gesellschaften genau dieselbe Lücke aufwies wie das Erbschaftsteuergesetz.

Wir halten Sie informiert!

Autoren:

Pere Josep Horrach Bestard – Asesor Fiscal, PlattesGroup

Andreu Bibiloni Coll – Asesor Fiscal, PlattesGroup

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