Wenn der Fiskus zweimal klingelt!
Ja, das gibt es: Als deutscher Steuerbürger eine Immobilie auf Mallorca besitzen und schon halten die Finanzämter in Spanien sowie Deutschland die Hand auf. Klassische Doppelbesteuerung! Abhilfe schafft das Doppelbesteuerungsabkommen. Christian Plattes, Asesor fiscal bei der PlattesGroup, erklärt, was es mit dem sogenannten "DBA" auf sich hat ...
Jörg Jung
Wie bitte? Da klopft der Fiskus wegen ein und derselben Sache zweimal an der Tür? Wir reden darüber: Mit dem spanischen Steuerberater Christian Blattes von der PlattesGroup.
Christian Plattes
Hallo Jörg.
Jörg Jung
Die Doppelbesteuerung bzw. das Doppelbesteuerungsabkommen. Lieber Christian, was ist das denn dann am Ende überhaupt?
Christian Plattes
Das ist ein Vertrag, den die Länder unter sich aushandeln, um die Besteuerung der jeweiligen Personen zu definieren. Es gibt eine Vorgabe und einen Entwurf von der OECD und da stehen dann diverse Thematiken drin. Die werden dann aber noch mal adjustiert oder modifiziert zu den speziellen Steuerformen oder speziellen Steuerabgaben, die es dann in dem jeweiligen Land gibt. Und da steht alles drin, alles drin, egal welche Steuerart es gibt. Da gibt es einen Punkt, welches das dann beschreibt.
Jörg Jung
Sagen wir mal, man mag es gar nicht glauben, dass es das in Europa von der Philosophie, die man aus Brüssel oder Straßburg vorgibt, überhaupt noch gibt. Aber es gibt es dann halt eben verschiedene Steuerabkommen. Was ist denn so die größte Challenge für euch? Gerade wenn es um die deutschen Kundinnen und Kunden geht? Also welche Besteuerungsarten und Doppelbesteuerungsarten sind dann die größte Challenge, mit der er immer zu tun hat?
Christian Plattes
Ich glaube, das Komplizierteste, was es für einen Steuerpflichtigen gibt, zu verstehen, wenn er als beispielsweise deutscher Steuerbürger hier in Spanien eine Immobilie kauft oder wo auch immer auf der Welt ist zu sagen: Okay, ich erziele da jetzt Einnahmen oder habe da Vermögen und dann wird das ja auch nur in Spanien oder möglicherweise nur in Deutschland besteuert. Nein, der Fakt, dass ich da ein Vermögensgut habe oder Einnahmen erziele, löst dann schon eine gewisse Besteuerung aus. Beispiel: Ich habe jetzt eine Immobilie hier in Spanien, die ich möglicherweise vermiete oder auch nur besitze. Dann sagt der Spanier: Mir ist egal, was du in Deutschland oder wo auch immer auf der Welt hast, Du hast hier in meinem Land ein Vermögen stehen.
Ja, und die du dann möglicherweise mit Mieteinnahmen bewertest. Wie auch immer. Die darf ich besteuern. Und viele Leute verstehen nicht, dass es dann über dieses Doppelbesteuerungsabkommen dann logischerweise dann aber auch abgewickelt wird. Das ist eine mögliche Doppelbesteuerung gibt. Beispiel: Ich habe diese besagte Immobilie hier auf den Balearen als deutscher Steuerbürger, erziele dann Mieteinnahmen der Spanier besteuert die, aber der Deutsche besteuert die auch, weil er sagt: Okay, es ist Jörg, es ist mir egal, ob du in Spanien Immobilie hast, ich besteuert das hier in Deutschland nach deutschem Steuerrecht. Jetzt kommt das Doppelbesteuerungsabkommen zu Zwecke und sagt: Okay, du hast aber in Spanien schon Steuern gezahlt, die kannst du in der deutschen Steuererklärung anrechnen.
Ich gehe mal so ein bisschen durch, damit man so ein kleines Gefühl dafür hat, was an so einem Doppelbesteuerungsabkommen drin ist. Die wichtigsten Artikel als Beispiel. Da gibt es Artikel vier, was normalerweise dann ist Artikel vier die Ansässigkeit, eine Betriebsstätte. Wann gründe ich die? Wie ist die zu besteuern? Je nach Land. Da gibt es dann die Die Besteuerung von Immobilien darf ich besteuern, darf ich nicht besteuern? Das ist Artikel sechs Dividendenausschüttungen von Unternehmen. Das ist Artikel zehn im Normalfall Interessen von von Darlehen. Als Beispiel der Verkauf von von Anteilen an eine Gesellschaft oder Verkauf von Immobilien.
Dürfen die dann im jeweiligen Heimatland besteuert werden? Darf das das Land, wo die Immobilie oder die Gesellschaftsanteile sind, besteuern? Vermögenssteuer Das ist dann, ich sage mal ein Sonderpunkt, den es hier in Spanien gibt, mit oder aus Spanien mit den jeweils anderen Ländern. Oder der Artikel 22, der dann natürlich besagt okay, die Steuern, die ich hier gezahlt habe, werden die im Heimatland dann angerechnet? Ist es Freistellung, dass die im Heimatland gar nicht mehr besteuert werden oder Freistellung unter Progressionsvorbehalt? Was im Grunde genommen heißt, ich zahle hier in Spanien Steuern auf diese Einnahmen möglicherweise, die in Deutschland dann nicht mehr besteuert werden, mich aber im Steuersatz hoch setzen, als hätte ich diese Einnahmen gehabt und beispielsweise Deutschland Spanien wäre ist unter Anrechnung zu zu definieren.
Jörg Jung
Okay, das heißt also ich mache es jetzt mal ganz pragmatisch, wir reden ja auch mal hier und da von Ferienvermietung. Ich habe offiziell eine Ferienvermietungslizenz, habe hier eine Immobilie, habe offiziell eine Ferienvermietungslizenz. Die habe ich auch mit allem drum und dran und ich gebe es hier im Finanzamt und ich habe super Saison gehabt und hier und da usw das ist ja im Prinzip ein, wenn man so will ein Gewerbe, das ich ausübe und das ich auch hier ganz normal beim spanischen Finanzamt versteuere. Kann da irgendein Deutscher kommen mit diesem Abkommen und sagen ja dein Gewerbe, da will ich aber auch was von haben, weil du in Deutschland trotzdem gemeldet bist.
Christian Plattes
Genau eins zu eins. So, ich habe jetzt hier eine diese Immobilie, die ich in der Ferienvermietung gebe. Gewerbe ist, ich sage mal mit mit Vorsicht zu betrachten, weil eine Ferienvermietung eine wie es in Deutschland gibt, diese VV die gibt, die es nicht Gewerbe treiben. Das ist keine wirtschaftliche Aktivität, sondern normal einkommenssteuerpflichtig. Aber jetzt erziele ich diese Einnahmen hier über diese spanische Immobilie. Der Spanier sagt okay, spanische Immobilie, ich darf hier. Diese Vermietung hat hier in Spanien stattgefunden, deshalb darf ich die auch besteuern. Jetzt zahle ich hier 100 € Steuern auf diese Mieteinnahmen. Und er sagt der Deutsche Mir ist egal, wo die Immobilien standen. Ich du bist deutscher Steuerbürger und deshalb müssen diese Einnahmen noch mal nach deutschem Recht besteuert werden, als wäre die Immobilie in Deutschland. Dann kommen die ganzen einkommensteuerlichen Thematiken zusammen in Deutschland und über den Überschuss der dann generiert wird, kann ich die spanische Steuer anrechnen.
Jörg Jung
Okay.
Christian Plattes
Also Beispiel ich habe dann 300 € gezahlt oder kommen raus in meiner deutschen Steuererklärung und dann kann ich diese 100 gezahlten Euro da anrechnen, so dass ich dann nur noch 200 € zahle.
Jörg Jung
Okay, das klingt aber schon mal ein bisschen abgedämpft. Also Doppelbesteuerungsabkommen heißt nicht, ich muss doppelt einfach Steuern bezahlen, sondern ich kann das mit das eine mit dem anderen dann auch entsprechend anrechnen.
Christian Plattes
Genau. Also im Grunde genommen Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Jörg Jung
Gilt denn auch für den Wert meiner kompletten Immobilie. Also egal was ich damit mache, hat da Deutschland dann auch was damit zu tun?
Christian Plattes
Der Wert der Immobilie ist im Grunde genommen nicht unbedingt besteuerbar, außer in der Vermögenssteuer. Spanien hat die Vermögensteuer und da gibt es Möglichkeiten über dieses Doppelbesteuerungsabkommen zu sagen: Bin ich vermögenssteuerpflichtig oder nicht? Jetzt gehen wir mal ein paar Länder durch, sagen wir mal die DACH-Länder. Das DBA in Deutschland, Spanien sagt: Ich bin für das direkte und indirekte unbewegliche Vermögen in Spanien steuerpflichtig. Was heißt das? Ich habe eine Immobilie, das ist direkt das unbewegliche Vermögen. Vermögen steuerpflichtig. Okay, was heißt indirekt? Beispiel Ich habe eine eine Gesellschaft, die eine Immobilie in Spanien hält. Ich bin der Beneficial Owner.
Ich bin Anteilseigner der der Gesellschaft und somit möglicherweise vermögenssteuerpflichtig. Auf was kommt es da an? Auf die Bilanz der Gesellschaft? Jetzt schaue ich mir an, okay, wenn mehr als 50 % der Aktiva der Gesellschaft aus spanischen Immobilienvermögen besteht, darf der Spanier die Gesellschaft im Ausland, also die deutsche Gesellschaft, in der Vermögenssteuer mit berücksichtigen. Und das ist egal, ob da nur die spanische Immobilie drin ist oder auch beispielsweise eine Immobilie in in Amerika oder so, es werden die Anteile bewertet. Wie komme ich da raus, wenn das ich mehr als 50 % anderes Vermögen als die spanische Immobilie da rein packe?
Beispiel: Andere Immobilien, Aktien, Fonds, Autos oder ich weiß nicht was, da gibt es ja mehrere Optionen. Jetzt gehen wir mal als Beispiel über das über das österreichische Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien, das besagt, dass nur das direkte Vermögen besteuert werden darf. Also wenn ich eine Gesellschaftsform habe, die eine Immobilie in Spanien erwirbt, dann ist die nicht Vermögen steuerpflichtig. Das wäre zum Beispiel mit einer Kommanditgesellschaft sehr interessant. Und dann gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz. Sagen wir mal, dann haben wir DACH-Länder durch. Das besagt genau das gleiche, dass nur das direkte Vermögen, was ich in Spanien habe, der Vermögenssteuer unterliegt.
Jörg Jung
Das gilt für die Schweiz und für die Österreicher schon mal ziemlich interessant, muss ich sagen. Umgekehrt aber genauso. Wenn ich jetzt hier deutscher Resident auf Mallorca bin und in Deutschland eine Immobilie kaufe, gilt es denn auch.
Christian Plattes
Genau dann ist es im Grunde genommen genau andersrum. Hier in Spanien muss mein Welteinkommen versteuert werden und dann gehe ich dann nach Deutschland, schaue, was erziele ich denn da in Deutschland? Dann habe ich da die beispielsweise Immobilie, die ich da in die in die Vermietung oder Dauervermietung oder Ferienvermietung gebe. Und diese Steuern, die ich da zahle, kann ich dann in Spanien gegen die Steuer rechnen.
Jörg Jung
Also da auch Vorsicht an dieser Stelle aber genau noch mal gesagt, deswegen gibt es halt eben die PlattesGroup und deshalb gibt es auch den Christian Plattes und sein Team, weil genau da kennen die sich aus und ich glaube, da gibt es auch keine weiteren Missverständnisse am Ende mehr. Also das war das ganz, ganz komplizierte große Thema Doppelbesteuerungsabkommen, wie wir gemerkt haben. Wichtig für nicht Residenten, die hier auf Mallorca Eigentum haben, aber auch hier für Deutsche Mallorca Residenten, die ein bisschen was in Deutschland machen wollen. Für die gilt es natürlich genauso. Lieber Christian, ich bedanke mich für dieses Mal.
Christian Plattes
Danke, dass ich da sein durfte.
Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: C. Schittelkopp
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