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AEAT | Staatliches Finanzamt

Die AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) ist die staatliche spanische Steuer- und Zollverwaltung und nicht zu verwechseln mit der balearischen Steuerbehörde ATIB (Agència Tributària de les Illes Balears)

In die Zuständigkeit der AEAT fallen: 

  • Verwaltung staatlicher Steuern
    IRPF (Einkommensteuer natürlicher Personen), Impuesto sobre Sociedades (Körperschaftsteuer), IRNR (Nichtresidentensteuer), IVA (Mehrwertsteuer), Sonder-/Verbrauchsteuern (zum Beispiel Energie, Alkohol, Tabak) sowie staatliche Umweltabgaben.

  • Zollverwaltung (Aduanas):
    Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben, Zollabfertigung, Außenhandelsüberwachung.

  • Register und Identifikation:
    Führung des Steuerregisters (Censo), NIF-Vergabe (unter anderem für Nichtresidenten), ROI/VIES (innergemeinschaftliche Umsätze), REDEME (monatliche IVA-Erstattung).

  • Internationales Steuerrecht und Informationsaustausch:
    Umsetzung und Austausch von Finanzinformationen (AIA/CRS, FATCA), DBA-Anwendung, Amtshilfe.

(Stand: September 2025/ff)

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