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REDEME | Monatliche Rückerstattung der Umsatzsteuer | Spanien

Unter dem akronym REDEME versteht man die Möglichkeit der monatlichen Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Durch die königliche Verordnung 596/2016 vom 2. Dezember werden zum 1. Juli 2017 bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung in Spanien neue Regeln eingeführt, die bei den Steuerpflichtigen und auch den Beratern zu Umstellungen in der Ablauforganisation führen. Es handelt sich um ein System welches als „REDEME“ „registro de devolución mensual“ benannt wird  

Folgende Steuerpflichtigen können eine monatliche Selbstveranlagung zur Umsatzsteuer vornehmen, das sind:

  • Unternehmen die im Register für monatliche Umsatzsteuer-Erstattungen (REDEME) eingetragen sind (*). Die Eintragung kann der Steuerpflichtige per Antrag bewirken.
    • Durch die Eintragung in das Register (REDEME) erhält man z.B. die Erstattung der Vorsteuer - das ist bei Bauträgern teilweise ein signifikanter Liquiditätsvorteil - in einem Zeitraum von ca. 2 - 4 Monaten nach dem jeweiligen Transaktionsmonat. Bis zur Einführung dies REDEME konnten die teilweise erheblichen Erstattungsbeträge erst zum 31. Januar des Folgejahres beantragt werden. Die Erstattungen wurden dann ca. 5 - 6 Monate nach Antragstellung vorgenommen.
  • Unternehmen mit einem Umsatz im Kalenderjahr von mehr als 6 Mio. €.
  • Firmengruppen, die der besonderen MWSt.-Regelung unterliegen wie z.B. eine Mutter- und Tochterfirma, die spezielle steuerliche Verpflichtungen haben.

 

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