ATIB | Finanzamt der Balearen
Das Finanzamt der Balearen ist unter der Abkürzung ATIB bekannt, sie steht für Agència Tributària de les Illes Balears. Die Behörde verwaltet sowohl eigene Landessteuern als auch vom spanischen Staat übertragene Steuern innerhalb des balearischen Hoheitsgebiets.
Eigene Steuern („tributos propios“) der Balearen
Impost sobre estades turístiques (Touristensteuer / „Ecotasa“): Registrierung, Erklärung und Erhebung für touristische Übernachtungen; zweckgebunden für nachhaltigen Tourismus.
Staatlich übertragene Steuern („tributos cedidos“)
ITP-AJD – Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados: entgeltliche Übertragungen/Grunderwerbsteuer (zum Beispiel Immobilienkauf ohne IVA), gesellschaftsrechtliche Vorgänge und beurkundete Rechtsakte
ISD – Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (Erbschaft- und Schenkungsteuer): regionale Verwaltung nach Wohnsitz/Belegenheitsregeln.
Impuesto sobre el Patrimonio (Vermögensteuer): in der Balearen-Zuständigkeit verwaltet; Normsetzungsspielräume bei Freibetrag, Tarifen, Vergünstigungen.
(Stand: September 2025/ff)
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