Grunderwerbsteuer der Balearen – Steuertabelle
Die balearische Regierung hat eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer für Luxusimmobilien ab 1. Januar 2023 beschlossen. Die Steuer auf den Immobilienwert über 1 Million Euro wurde von 11,5 auf 12 Prozent angehoben und ein neuer Steuersatz von 13 Prozent für den Wert über 2 Millionen Euro eingeführt.
Zu beachten: Für den Kauf des ersten Hauptwohnsitzes mit einem Kaufpreis von max. 270.151,20 Euro gilt ein verminderter Steuersatz von 4 Prozent.
Update (18. Juli 2023): Die Balearen-Präsidentin Marga Prohens gab die Abschaffung der Grunderwerbsteuer (ITP) für den Kauf des ersten Wohnsitzes für Personen unter 30 Jahren und Menschen mit Behinderung sowie eine Ermäßigung von 50 Prozent für Personen unter 35 Jahren, kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit behinderten Angehörigen bekannt. Die Regelung greift für Immobilien bis zu 350.000 Euro.
Die balearische Regierung hat folgende Steuersätze für den Erwerb von Immobilien in Form der Grunderwerbsteuer der Balearen festgelegt:
Balearische Grunderwerbsteuertabelle – gültig seit 1. Januar 2023
Gesamtwert der Immobilie (Euro) | Steuerbetrag seit 2023 (Euro) | Überschießender Betrag bis (Euro) | Steuersatz seit 2023 (%) |
---|---|---|---|
0,00 | 0,00 | 400.000,00 | 8 |
400.000,00 | 32.000,00 | 200.000,00 | 9 |
600.000,00 | 50.000,00 | 400.000,00 | 10 |
1.000.000,00 | 90.000,00 | 1.000.000,00 | 12 |
2.000.000,00 | 210.000,00 | darüber hinaus... | 13 |
Beispielsrechnung: Kaufpreis 500.000,00 €
Die Steuerlast ist progressiv. Bis zu einem Kaufpreis 400.000 Euro fallen 8 Prozent Grunderwerbsteuer an (= 32.000 Euro). Der überschießende Betrag von 100.000 Euro (Betrag, der bis zu 500.000 Euro fehlt) wird mit 9 Prozent besteuert (= 9000 Euro). Somit ergibt sich beim Kauf einer Ferienimmobilie im Wert von 500.000 Euro eine Grunderwerbsteuer von 41.000 Euro (32.000 Euro plus 9000 Euro).
Über unseren Steuerrechner können Sie Ihre Grunderwerbsteuer ganz einfach selbst berechnen.
Weiterführende Informationen zum Thema
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