Erbschaftsteuer der Balearen
Die Erbschaftsteuer unterliegt der Kompetenz der Regionen und kann sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Seit dem 1. Januar 2016 gilt auf den Balearen folgende spanische Erbschaftsteuertabelle "Erbschaftsteuertabelle - Balearen". Für Nichtresidenten gelten die staatlichen Regelungen, jedoch können Nichtresidenten wahlweise die Steuernorm jener Region anwenden, in denen sich der wertmäßig größere Teil des zu übertragenden Vermögens befindet.
Per 18. Juli 2023 verfügte die Balearen-Regierung für Residenten eine Gutschrift, die einer effektiven Abschaffung der Erbschaftsteuer für nächste Verwandte gleichkommt, konkret für die Verwandtschaftsgruppen I und II (direkte Vorfahren und Nachkommen sowie Ehepartner). Im November 2023 besserte die Regierung den Gesetzestext nach, so dass auch Nichtresidenten von der Steuerbefreiung profitieren.
Doch es gibt Ausnahmen. Die 100-prozentige Gutschrift gilt nur, wenn bei Erbschaften, die auch Häuser und Wohnungen umfassen, der Wert der Immobilien maximal 20 Prozent über dem Marktreferenzwert liegt. Andernfalls ist die Erbschaft zu versteuern. Unser Simulator zeigt Ihnen, wie die Steuerlast in so einem Fall für die Verwandtschaftsgruppen I und II aussehen würde. Unter bestimmten Umständen kann es vorteilhaft sein, auf die Steuerbefreiung zu verzichten. Wir beraten Sie dazu gerne.
Bitte geben Sie den Marktwert der Erbmasse und die Anzahl der Erben ein und klicken Sie auf "Berechnen" um Ihre Steuerbelastung auf den Balearen zu ermitteln.