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Marktreferenzwert | Immobilien | Spanien

Der Marktreferenzwert beschreibt die Bewertung von Immobilien für Steuerzwecke in Spanien. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ziel ist eine möglichst rechtssichere Ermittlung des Mindestwertes zu steuerlichen Zwecken.

Steuerarten

Der Marktreferenzwert wirkt sich auf verschiedene Steuern aus. Bei Vorgängen der Erbschaft, Schenkung und Nachfolgepakt stellt er den den Mindestwert dar. Auch bei Immobilienübertragungen, die Grunderwerbsteuer auslösen, dient er als Sockelwert: Verkauf, Kapitalerhöhung- oder –herabsetzung mittels Einbringung in oder Herausnahme aus einer Gesellschaft, Auflösung von Gemeinschaftseigentum, Tauschgeschäften, Zusammenlegung, Teilung.

In der Vermögensteuer nimmt der Marktreferenzwert eine Sonderrolle ein und wird als zusätzlicher Vergleichswert in die Ermittlung der Berechnungsgrundlage aufgenommen. Allerdings gilt dies nur für Immobilien, die ab dem Einführungstag erworben werden. Für alle Immobilien, die bis zum 31. Dezember 2021 den Besitzer gewechselt haben, gilt weiterhin die Regel mit den bisherigen Vergleichswerten.

Ermittlung des Marktreferenzwertes

Um eine möglichst hohe Objektivität zu erreichen basiert der Marktreferenzwert auf Daten von notariell beglaubigten Immobilienübertragungen. Auf dieser Grundlage wird das in Zonen aufgeteilt, für die ein pauschaler Quadratmeterpreis festgelegt wird. Die Höhe des Preises wird einmal jährlich überarbeitet.

Von der Berechnungsmethode profitieren demnach höherwertige Immobilien, die in einer günstigeren Gegend liegen. Umgekehrt werden günstige Immobilien in einer teuereren Gegend mehr belastet.

Möglichkeiten des Einspruchs

Der Steuerzahler hat zwei Möglichkeiten gegen die Höhe des Marktreferenzwertes für seine Immobilie vorzugehen:

  • Man deklariert und bezahlt anhand des Referenzwertes, beantragt eine Rückerstattung und ficht deren Ablehnung mit einem unabhängigen Gutachten an.
  • Die aggressivere Alternative besteht darin, von vorneherein nach einem selbst ermittelten, niedrigeren Wert zu versteuern und dann das Finanzamt-Verfahren abzuwarten, um den eigenen Wert zu verteidigen. 

Letztere Methode hat den Nachteil, dass man mit Strafen rechnen muss, wenn man im Verfahren nicht Recht bekommt.

Hintergrund

Der Marktreferenzwert wurde von der spanischen Regierung im Sommer 2021 im Rahmen des so genannten Gesetzes gegen Steuerbetrug verabschiedet. Zuvor hatten Gerichte reihenweise Neubewertungen von Immobilien durch das Finanzamt mit der Begründung gekippt, dass die Wertermittlungsmethoden zu schematisch seien. 

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