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Marktreferenzwert - Spanien bewertet seine Immobilien neu

Mit einer neuen Berechnungsmethode soll der Wert von Immobilien bei der Besteuerung den tatsächlichen Marktpreisen angeglichen werden.

24. November 2021

Der Marktreferenzwert gehört zu den wesentlichen Neuerungen, die von der spanischen Regierung im Sommer 2021 im Rahmen des "Gesetzes gegen den Steuerbetrug" verabschiedet wurden. Dabei handelt es sich um einen amtlich festgestellten Marktwert für Wohnimmobilien, der am 1. Januar 2022 inkraft tritt und danach jährlich neu ermittelt wird. Die Vorgabe des Gesetzes lautet, dass der Referenzwert in etwa 90 % des Marktwertes ausmacht.

Für die Ermittlung wurde das gesamte Staatsgebiet in Zonen aufgeteilt, für die anhand von Daten tatsächlicher Immobilienübertragungen ein pauschaler Quadratmeterpreis festgelegt wurde. Dies liefert einen ersten Hinweis auf die voraussichtliche Höhe des Wertes. Die individuellen Immobilienwerte werden erstmals im Januar 2022 bekanntgegeben.

Der Marktreferenzwert stellt den Mindestwert für Immobilien bei Erbschaft, Schenkung und dem Nachfolgepakt dar. Ebenfalls als Sockelwert dient er bei allen Immobilienübertragungen, die Grunderwerbsteuer auslösen: Verkauf, Kapitalerhöhung- oder –herabsetzung mittels Einbringung in oder Herausnahme aus einer Gesellschaft, Auflösung von Gemeinschaftseigentum, Tauschgeschäften, Zusammenlegung, Teilung, usw. In der Vermögensteuer wird der Referenzwert als zusätzlicher Vergleichswert in die Ermittlung der Berechnungsgrundlage aufgenommen.

 

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