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Steuererhöhung durch die Hintertür – Marktreferenzwert ab 2022

Die Regelung hat Auswirkungen auf Vermögensteuer, Grunderwerbsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

18. Juni 2021

Die erwartete „kalte Steuererhöhung“ für Immobilienbesitzer nimmt Gestalt an: Im Rahmen des neuen Gesetzes gegen Steuerbetrug sieht die spanische Regierung die Einführung einer neuen Art der Wertermittlung vor.

Der so genannte Marktreferenzwert (valor de referencia del mercado) wird Auswirkungen auf Vermögensteuer, Grunderwerbsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer haben. Geplant ist die Einführung per 1. Januar 2022, d.h. 2021 würden Immobilienwerte noch gemäß den alten Regeln festgelegt.

Angleichung an den tatsächlichen Marktwert

Noch nicht bekannt ist das genaue Verfahren, mit dem der Marktreferenzwert zustandekommen wird.  Angedacht ist u.a. eine laufende Verwertung der Informationen, die Notare über Immobilienverkäufe ans Finanzamt melden müssen.

Die spanischen Steuerberater rechnen damit, dass die Reform den Steuerwert vor allem jener Immobilien, die vor längerer Zeit erworben wurden, empfindlich erhöhen kann. Schließlich ist das Ziel der Maßnahme, einem den tatsächlichen Marktwert möglichst ähnlichen Wert der Immobilie zur Grundlage der Besteuerung zu machen.

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