Skip to main content Skip to page footer

Erbschaftsteuer Steuertabellen

Ausländer, die in Spanien vererben oder schenken wollen, sehen sich mit einigen Besonderheiten konfrontiert: Im Gegensatz zu Deutschland werden in Spanien Erbschaft und Schenkung unterschiedlich besteuert. Zudem haben sowohl der spanische Staat als auch die Autonomieregionen eigene Steuertabellen, nach denen die Steuerlast ermittelt wird. Im Folgenden finden Sie die Erbschaftsteuertabellen der Balearen und des spanischen Staats sowie die balearische Schenkungsteuertabelle.

Die Ministerpräsidentin der Balearen, Marga Prohens, kündigte am 18. Juli 2023 nach einer außerordentlichen Regierungssitzung die Abschaffung der Erbschaftsteuer zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie Ehegatten (Verwandtschaftsgruppen I und II) an. Auch Nichtresidenten profitieren – dies wurde mit Gesetz 11/2023 im November 2023 klargestellt. Die Begünstigungen gelten gleichermaßen für Erbschaften zu Lebzeiten (pacto sucesorio)

Seit dem 25. Juli 2025 gilt die Reform auch für die Schenkungsteuer:
Für Angehörige der Gruppen I und II greift eine 100 %-Ermäßigung (praktisch keine Steuer). Für die weitere Verwandtschaft (Gruppe III) wurden Reduktionen auf 60 % bzw. 35 % eingeführt. (Nicht rückwirkend.)

Die verschiedenen Steuersätze tabellarisch aufbereitet

Die balearische Regierung hat folgende Steuersätze für die Erbschaft festgelegt:

Allgemeine Tabelle

Bemessungsgrundlage (Euro)Steuerbetrag Gesamt (Euro)Überschießender Betrag (Euro)Steuersatz (%)
7.993,460,007.993,467,65
15.980,91611,507.987,458,50
23.968,361.290,437.987,459,35
31.955,812.037,267.987,4510,20
39.943,262.851,987.987,4511,05
47.930,723.734,597.987,4511,90
55.918,174.685,107.987,4512,75
63.905,625.703,507.987,4513,60
71.893,076.789,797.987,4514,45
79.880,527.943,987.987,4515,30
119.757,679.166,0639.877,1516,15
159.634,8315.606,2239.877,1618,70
239.389,1323.063,2579.754,3021,25
398.777,5440.011,04159.388,4125,50
797.555,0880.655,08398.777,5429,75
darüber hinaus199.291,40 34,00

Die Balearen-Regierung hat im Juli 2023 eine 100-%-Ermäßigung per Gutschrift eingeführt, die die Erbschaftsteuer für die Verwandtschaftsgruppen I und II (direkte Vorfahren und Nachkommen sowie Ehepartner) faktisch auf null setzt. Im November 2023 wurde klargestellt, dass auch Nichtresidenten hiervon erfasst sind.

Wichtig für Nichtresidenten: Die Anwendung der balearischen statt der staatlichen Regelung ist keine freie Wahl, sondern hängt von den gesetzlichen Anknüpfungskriterien ab (z. B. Belegenheit des überwiegenden Vermögens auf den Balearen). Die Multiplikationskoeffizienten sind weiterhin zu berücksichtigen; bei Gruppen I und II wirken sie wegen der 100-%-Ermäßigung praktisch nicht mehr.

Hinweis am Rand: Seit 25. Juli 2025 gilt die 100-%-Ermäßigung auf den Balearen auch für die Schenkungsteuer der Gruppen I und II. Der obige Abschnitt bleibt für die Erbschaftsteuer unverändert richtig.

Bemessungsgrundlage bis (Euro)Steuerbetrag ab 2016 (Euro)Überschießender Betrag bis (Euro)Steuersatz ab 2016 (%)
0,000,00700.000,001,00
700.000,007.000,00300.000,008,00
1.000.000,0031.000,001.000.000,0011,00
2.000.000,00141.000,001.000.000,0015,00
3.000.000,00291.000,00darüber hinaus...20,00


Der korrigierte (= endgültige Steuerbetrag) ermittelt sich aus der Berechnung eines Multiplikationskoeffizienten gemäß der folgenden Tabelle. Dabei wird der aus denvorherigen Tabellen errechnete Steuerbetrag gemäß bestehendem Vermögen sowie Verwandtschaftsgruppen korrigiert:

Tabelle der Multiplikationskoeffizienten

Vorvermögen (Euro)Verwandtschaftsgruppen
I + IIIII IV (andere)
0 bis 402.678,111,00001,5882 2,0000
402.678,11 bis 2.007.380,431,05001.6676 2,1000
2.007.380,43 bis 4.020.770,981,10001,7471 2,2000
Mehr als 4.020.770,981,20001,9059 2,4000

Auf den Balearen gelten für enge Angehörige (Gruppen I/II) 100 %-Ermäßigungen bei Erbschaften (seit 2023) und Schenkungen (seit 25.07.2025). Die Koeffizienten bleiben rechtlich bestehen, sind für diese Gruppen aber faktisch wirkungslos.

Die spanische Regierung hat folgende Steuersätze für die Erbschaft festgelegt:

Bemessungsgrundlage (Euro)Steuerbetrag (Euro)Überschießender Betrag (Euro)Steuersatz (%)
0,000,007.993,467,65
7.993,46611,507.987,458,50
15.980,911.292,437.987,459,35
23.968,362.037,267.987,4510,20
31.955,812.851,987.987,4511,05
39.943,263.734,597.987,4511,90
47.930,714.685,107.987,4512,75
55.918,175.703,407.987,4513,60
63.905,626.789,797.987,4514,45
71.893,077.943,987.987,4515,30
79.880,529.166,0639.877,1516,15
119.757,6715.606,2239.877,1518,70
159.634,8323.063,2579.754,3021,25
239.389,1340.011,04159.3988,4125,20
398.777,5480.655,08398.777,5429,75
797.555,08199.291,40darüber hinaus...34,00


Staatliche Erbschaftsteuertabelle - Verwandtschaftsgruppen

Vermögen / Steuerklasse bis (Euro)I + IIIIIIV
bis 402.678,111,00001,58822,0000
402.678,11 - 2.007.380,431,05001,66762,1000
2.007.380,43 - 4.020.770,981,10001,74712,2000
ab 4.020.770,981,20001,90592,4000

Alle Menschen sind klug.
Die einen vorher, die anderen nachher.

Die Kollegen freuen sich auf Ihre Beratungsanfrage.

Unsere Kompetenzzentren

Wissen | Networking

Beratungsanfrage

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder

Beratungsanfrage

Bitte beachten Sie unsere Honorare
Datenschutzhinweise ansehen
* Pflichtfelder