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Behörden auf Mallorca verschärfen Kontrollen

"Falsche" Selbständige und grenzübergreifende Arbeitsverhältnisse.

22. Juli 2022

Im Zuge des Home-Office-Booms erwägt eine wachsende Zahl deutscher Arbeitnehmer, den Bürojob von Mallorca aus zu erledigen. Die bürokratischen Hindernisse sind allerdings beträchtlich. Wenn sich der Arbeitgeber bei der spanischen Sozialversicherung nicht registrieren lassen möchte, bleibt dem Inselfan nur eine Alternative: Denselben Job als Selbständiger zu erledigen.

Der Haken: Wer in Spanien beruflich tätig ist, unterliegt dem spanischen Arbeitsrecht. Und wer als Selbstständiger für ein einziges Unternehmen tätig ist, fällt in die Kategorie des „Scheinselbstständigen“. Auf genau diese Arbeitsverhältnisse haben es die spanischen Behörden in letzter Zeit verschärft abgesehen. Hintergrund ist die vor allem bei Zustellfirmen verbreitete Praxis, ihre Mitarbeiter nicht anzustellen sondern in eine falsche Selbstständigkeit zu zwingen, um Lohnnebenkosten zu sparen.

Spanien definiert den Verstoß ähnlich wie Deutschland: Der Scheinselbstständige bezieht sein Einkommen ausschließlich von einer Firma und unterliegt deren Arbeitsorganisation. Das unternehmerische Risiko liegt beim Arbeitgeber, der wiederum einseitig die Vergütung festlegt. Ein echter Selbstständiger hingegen ist ein freier Unternehmer, der für mehrere Auftraggeber tätig ist und nach Abschluss eines Auftrags eine Rechnung stellt. Arbeits- und Urlaubszeiten bestimmt er selbst.

Kommen die Behörden diesem Verstoß gegen das Arbeitsrecht auf die Schliche, werden die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge plus Aufschlag und Verzugszinsen nachträglich eingefordert. Zudem kann gegen das Unternehmen eine Geldstrafe bis zu 12.000 Euro wegen unterlassener Anmeldung von Mitarbeitern verhängt werden. Bei schweren Verstößen mit zahlreichen Betroffenen kann diese Strafe fast eine Million Euro betragen. Daneben droht der Verlust des Rechts auf Beihilfen und Subventionen.

Wie hoch das reale Risiko ist, dass der deutsche Arbeitgeber eines Inselresidenten mit Home-Office-Arrangement Probleme mit der spanischen Behörde bekommt, lässt sich schwer abschätzen, weil das Phänomen sehr jung ist und die Inspektoren in der Regel dickere Fische im Visier haben, die einfacher zu fangen sind.

Das Beispiel zeigt jedoch, dass grenzübergreifende Arbeitsverhältnisse eine professionelle Beratung erfordern. Die Lohnabteilung der PlattesGroup kümmert sich um die gesamte arbeitsrechtliche, steuerliche und versicherungsrechtliche Betreuung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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