Gerichtsurteil – Steuerbehörde prellt Immobilienbesitzer
20. September 2021Die Steuerbehörde der Balearen (ATIB) verstößt bei der Berechnung des Wertes von Gebrauchtimmobilien und der Berechnung der entsprechenden Steuerlast gegen Urteile des Obersten Gerichtshofs. Das bestätigte jetzt das Regionale Wirtschaftsverwaltungsgericht (TEAR) der Inseln.
Das Finanzamt der Balearen verwendet bisher eine Formel, bei der der im Kataster angegebene Wert mit zwei multipliziert wird, um den Marktpreis einer Immobilie zu schätzen. Die Praxis betrifft unter anderem die Errechnung von Abgaben wie Grunderwerbssteuer und der Erbschaftssteuer.
Besichtigung der Immobilie erforderlich
Der Oberste Gerichtshof hatte im Januar verfügt, dass die Steuerbehörde sich nicht darauf beschränken kann, den Katasterwert als Referenz zu verwenden, sondern die Besichtigung der Immobilie durch einen Sachverständigen erforderlich ist.
Die Folgen der Praxis der ATIB sind teilweise exorbitant: So hat die Steuerbehörde in manchen Fällen die Zahlung von überschüssigen Beträgen in Höhe von fast 100.000 Euro verlangt.
Weiterführende Informationen zum Thema
Katasterwert | Immobilien in Spanien
Regelmäßig wird die Frage gestellt, wie sich der Katasterwert einer in Spanien gelegenen…
Enzyklopädie - Spanisches Steuerrecht
...mehrGrundbuch | Grundbuchauszug | Immobilienkauf
Der Grundbuchauszug vom Grundbuchamt ist eine unerlässliche Voraussetzung beim…
Enzyklopädie - Spanisches Steuerrecht
...mehrImmobilienkauf | Mallorca | Privat oder Gesellschaft
Die Methode der Ermittlung der Bemessungsgrundlage richtet…
Enzyklopädie - Spanisches Steuerrecht
...mehrErbschaftsteuer in Spanien
Zwar gilt ein staatliches Erbschaftsteuergesetz, doch die Regionen haben weitgehende Befugnisse.
Enzyklopädie - Spanisches Steuerrecht
...mehr
Unsere Kompetenzzentren
Beratungsanfrage
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.
Ein Experte aus dem zuständigen Kompetenzzentrum wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich bei Ihnen melden.