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Ferienvermietung auf Mallorca - Corona-Regeln für Vermieter

Nach Aufhebung des Lockdowns ist Ferienvermietung auf Mallorca wieder erlaubt. Vermieter müssen für die Sicherheit der Gäste sorgen

11. Mai 2020

Seit dem 11.05.2020 darf die Ferienvermietung auf Mallorca und den übrigen balearischen Inseln wieder aktiv betrieben werden. Wegen der aktuellen Reiserestriktionen können bislang nur Residenten auf Mallorca diese Angebote annehmen. Für Ferienvermieter gilt es, strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten:

  • Es müssen Hinweisschilder in den gebräuchlichsten Sprachen der Gäste vorhanden sein, auf denen die restriktiven Bedingungen für die Nutzung der Einrichtungen und die im Hinblick auf die Verhütung einer Ansteckung zu beachtenden Hygienevorschriften angegeben sind.
  • In den Empfangs- oder Rezeptionsbereichen ist ein Abstand von zwei Metern zwischen den Beschäftigten und den Gästen zu gewährleisten. Wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, muss eine dem Risiko angemessene Schutzausrüstung verwendet werden.
  • An Kundenservicepunkten, an denen mit Menschenansammlungen oder gelegentlichen Warteschlangen gerechnet werden muss, sind auf dem Boden Räume so zu markieren, dass der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Personen eingehalten wird.
  • Die entsprechende Desinfektion der Gegenstände wird nach ihrer Handhabung durch die Gäste oder zwischen den Arbeitnehmern durchgeführt, und es müssen vom Gesundheitsministerium zugelassene und registrierte hydroalkoholische Gele oder Desinfektionsmittel mit viruzider Wirkung sowie Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
  • Für die Wohneinheiten muss es ein dokumentiertes Reinigungsverfahren geben, das mit den von den Gesundheitsbehörden angegebenen allgemeinen Maßnahmen zur Vorbeugung und Hygiene gegen COVID-19 übereinstimmt, einschließlich der Verfahren für den Austausch und die Entfernung von Rückständen der Unterkünfte, falls diese Dienstleistungen angeboten werden, und die Konditionierung von Räumen oder Wohnungen nach dem Verlassen des Gastes und wo es für jedes zu reinigende Element in einer Wohneinheit spezifiziert ist, die Reihenfolge, in der dies zu tun ist, und das zu verwendende Material und chemische Produkt, die geeignete Schutzausrüstung für den Grad des Risikos, die bei jeder Aufgabe zu verwenden ist, sowie die Verarbeitung des Materials und des Reinigungsprodukts nach der Verwendung.
  • Vor der Eröffnung der Einrichtung wird es notwendig sein, eine Reinigung der Einrichtungen durchzuführen, einschließlich der Durchgangsbereiche, Servicebereiche, Zimmer, Grundstücke und Häuser.
  • Mindestens alle zwei Stunden während der entsprechenden Benutzungszeiten sind alle Gegenstände und Oberflächen in den Durchgangsbereichen, die durch verschiedene Personen manipuliert oder kontaminiert werden können, wie z.B. Knopfloch von Aufzügen oder Maschinen, Handläufe von Treppen, Türgriffe, Glocken, Wasserhähne von Gemeinschaftstoiletten, zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Es muss jederzeit sichergestellt sein, dass der Gast über alle Bedingungen informiert wird, die für seine Nutzung der Einrichtungen gelten. Es muss gewährleistet sein, dass der Gast vor der Bestätigung der Reservierung und während seines Aufenthalts in der Unterkunft (in schriftlicher Form und in einer für den Gästen verständlichen Sprache) die besonderen Regeln kennt, die in der Einrichtung gelten werden.
  • Das Hotel oder der Beherbergungsbetrieb stellt dem Gast vom Gesundheitsministerium zugelassene und registrierte Spender von hydroalkoholischen Gels oder Desinfektionsmitteln mit viruzider Wirkung zur Verfügung, und zwar in jedem Fall am Eingang des Hotels oder des Beherbergungsbetriebs, die stets funktionstüchtig sein müssen.
  • Die Pools in Hotels und Gemeinschaftseinrichtungen bleiben nach wie vor geschlossen. Es ist nicht klar, ob dies auch für die individuelle Ferienvermietung gilt, wir raten jedoch dazu, die Pools zum jetzigen Zeitpunkt auch auf Ihrer Ferienimmobilie für den Feriengast zu schließen.
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