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Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern – Gericht kippt Verbot

Eine automatische Erlaubnis der Ferienvermietung ist die Entscheidung allerdings nicht

16. September 2021

Der oberste Gerichtshof der Baleraren hat das Verbot der Stadtverwaltung von Palma, Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern zu betreiben, für illegal erklärt. Das Verbot verletze europäische Grundsätze und entspreche nicht der spanischen Rechtsprechung. Es sei "unverhältnismäßig" und "unnötig", um die von der Stadtverwaltung angestrebten Ziele zu erreichen. Diese könne man auch mit weniger radikalen Mitteln durchsetzen, so das Urteil.

Bürgermeister will in Revision gehen

Die Gerichtsentscheidung bedeutet nicht, dass man sofort mit der Ferienvermietung beginnen kann. Die Stadt kündigte an in Revision zu gehen, zudem sah Bürgermeister José Hila weitere rechtliche Grundlagen, um das Verbot beizubehalten.

Geklagt hatte der Verband der Ferienvermieter, HABTUR. Eine Sprecherin des Verbands  gab sich zufrieden mit dem Urteil, rechnete aber damit, dass es im Sommer 2022 noch nicht möglich sein werde, legal Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern zu betreiben. Sie betonte die Dialogbereitschaft des Verbandes mit der Stadtverwaltung, um eine Regulierung gemeinsam auszuarbeiten.

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