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Das Ende der „steuerfreien“ Ferienvermietung im Internet

Finanzbehörden erfahren nun länderübergreifend von Einkünften aus der Ferienvermietung auf Mallorca.

22. November 2023
Bild mit blauem Hintergrund und der Überschrift: Ferienvermieter aufgepasst. Darunter steht geschrieben: Das Finanzamt wird wissen, wie hoch Ihre Mieteinnahmen auf Mallorca waren. Darunter sind zwei Hände abgebildet. Die eine Hand gibt der anderen einen Schlüssel mit einem Haus aus Holz daran in die Hand. Oben Rechts ist das Logo der PlattesGroup in weiß und beige zu sehen. Unten Links in der Ecke, dass Logo der Abteilung Wohn- und Ferienimmobilien.

Die Ferienvermietung über digitale Plattformen wie Airbnb und Co. boomt. Doch nicht immer erfährt der Fiskus solchen Einkünften – besonders, wenn sie im Ausland generiert werden. Steuereinnahmen gehen so verloren. Die EU will dem Schlupfloch jetzt durch die neue DAC7-Richtlinie ein Ende setzen.

Meldepflicht für digitale Plattformen

Betreiber von Online-Plattformen sind seit diesem Jahr verpflichtet, Transaktionen ihrer Anbieter den europäischen Steuerbehörden offenzulegen. Das umfasst unter anderem die Umsätze als auch weitere Daten des Vermieters sowie der Immobilie. Die Meldefrist endet am 31. Januar des Folgejahres – für 2023 also am 31. Januar 2024. Dank DAC7 erfährt nicht nur das für die Plattform zuständige Finanzamt von den Umsätzen, sondern gibt diese an die Finanzbehörde am steuerlichen Wohnsitz des Vermieters sowie jene am Standort der Immobilie weiter.

Auswirkungen auf Ferienvermieter

Die Finanzämter werden länderübergreifend über Einnahmen aus der Ferienvermietung auf Mallorca informiert. Betroffen sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Vermieter geben die geforderten Daten über ihr Nutzerprofil auf dem digitalen Portal ein. Benötigt werden u.a. Angaben wie vollständiger Name, Adresse der Immobilien, Steuernummer und Kontodaten. Falls ein Anbieter trotz zweifacher Aufforderung der Plattform seine Daten nicht liefert, werden Vergütungen einbehalten oder das Profil gesperrt. Diese Maßnahmen können aufgehoben werden, sobald der Anbieter die Informationen vorlegt.

Auswirkungen für Plattformbetreiber

Die Meldepflicht für Betreiber von Online-Portalen gilt, sobald ein Bezug zur EU besteht. Sei es, dass die Plattform oder eine Tochtergesellschaft dort betrieben wird, der Vermieter in einem der 27 Länder ansässig ist oder sich die Ferienimmobilie in einem Mitgliedsstaat befindet. Der Betreiber muss sich bei seiner zuständigen Finanzbehörde anmelden und erhält daraufhin eine Registrierungsnummer. Die Sorgfaltspflicht liegt beim Betreiber. Aus diesem Grund muss er beispielsweise die Steuer-ID-Nummer über offizielle Schnittstellen überprüfen. Bei Unstimmigkeiten darf der Betreiber Nachweise wie eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung des Vermieters anfordern. Um diesen Verwaltungsaufwand zu stemmen, ist die Hilfe von externen Dienstleistern zulässig.

Wenn der Betreiber die Daten falsch, verspätet oder gar nicht übermittelt, drohen ihm Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Auch können die Behörden die Plattform sperren lassen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an: wuf@plattesgroup.net
 

 

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