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Verwaltungsaufwand für Ferienvermieter auf Mallorca steigt

Wer ein Ferienhaus vermietet, muss sich um die korrekte polizeiliche Anmeldung der Gäste kümmern und Buch über die erbrachten Dienstleistungen führen.

24. August 2023
zwei Menschen sitzen am Pool und im Hintergrund ist eine Finca zu sehen

Ferienvermieter auf Mallorca müssen sich seit diesem Jahr mit wesentlich mehr Papierkram als bisher auseinandersetzen. Denn seit Mai 2023 sind gewerbliche Anbieter touristischer Unterkünfte auf den Balearen dazu verpflichtet, ein Registerbuch über die in ihren Immobilien geleisteten Dienstleistungen zu führen. Das umfasst unter anderem die Reinigung, den Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Pflege der Außenanlagen (Pool und Garten).

Der Eigentümer beziehungsweiser Verwalter des Ferienobjekts steht in der Pflicht, das Registerbuch handschriftlich oder digital zu führen und es stets aktuell halten. Die Vorlage dafür kann über die Webseite des Inselrats heruntergeladen werden. Die Aufzeichnungen müssen archiviert werden, um sie bei einer Inspektion der Tourismusbehörde jederzeit vorlegen zu können.

Sollten sich daraus für Sie Fragen zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerfreien Ferienvermietung ergeben, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner des Kompetenzzentrums "Wohn- und Ferienimmobilien" gern zur Verfügung.

Gäste innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden

Verschärft wurde zudem die polizeiliche Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Ferienhäusern- und -wohnungen. Die Vermieter stellt dies vor einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Der Eigentümer/Betreiber der Ferienimmobilie hat die Verpflichtung, innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft neuer Reisender Formulare zur Anmeldung seiner Gäste mit Details zum Aufenthalt und Personendaten auszufüllen, unterschreiben zu lassen und an die Polizei zu senden.

Dafür müssen die Vermieter sich persönlich zuvor bei der Polizei oder Guardia Civil registrieren. Im Anschluss können die Formulare über das Online-Portal "Hospederías" übermittelt werden. Alternativ stehen Methoden wie persönliche Abgabe, Post, Fax oder digitale Speichermedien zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter Registerbuch und Meldepflicht.

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