Meldepflicht für Ferienvermieter
Was ist die Datenübermittlung von Reisenden?
Die Datenübermittlung von Reisenden ist für Vermieter touristischer Ferienunterkünfte in Spanien verpflichtend. Das Königliche Dekret 933/2021 vom 26. Oktober 2021, das am 2. Januar 2023 in Kraft trat, legt das Verfahren fest. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Reisenden, muss ein Formular zur Gästeanmeldung über den Aufenthalt und der Personen, die sich in den Ferienmietobjekten aufhalten, ausgefüllt und an die Behörden geschickt werden.
Wie und wo meldet man sich für die Registrierung an?
Zuvor ist es obligatorisch, sich als Vermieter oder gewerblicher Vermarkter von touristischen Aufenthalten bei der Polizei oder der Guardia Civil anzumelden. Dazu müssen Sie persönlich als Eigentümer bei der Polizei oder der Guardia Civil erscheinen, die für die Gemeinde zuständig ist, in dem sich die touristisch vermarktete Immobilie befindet. Vorzulegen sind folgende Unterlagen:
DRIAT: Erklärung über den Beginn der touristischen Aktivität, ordnungsgemäß mit Stempel versehen,
Personalausweis und NIE des Antragstellers,
Besitzurkunde der Immobilie.
Sobald die Anmeldung erfolgt ist und der Antrag angenommen wurde, können die Daten der Reisenden an die Polizei oder Guardia Civil übermittelt werden.
Wie erfolgt die Datenübermittlung?
Der einfachste Weg für die Datenübermittlung der Reisenden ist über eines der folgenden Portale. Wir raten, das Portal „Hospederías“ der Guardia Civil zu nutzen.
Polizei: https://webpol.policia.es/e-hotel/
Guardia Civil: http://hospederias.guardiacivil.es
Die erforderlichen Zugangsdaten (Einrichtungscode, Benutzername und Passwort) für das Portal, werden Sie von der jeweiligen Behörde bei der die Anmeldung durchgeführt wurde, nach Annahme des Antrages erhalten.
Wichtig ist, wie bereits oben erwähnt, die Datenübermittlung (Formular zur Gästeanmeldung) innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Reisenden an die Guardia Civil oder Polizei zu schicken.
Nachdem Sie sich mit den von der Polizei bzw. Guardia Civil zur Verfügung gestellten Daten angemeldet haben, müssen Sie manuell ein Formular für jeden Reisenden ausfüllen, der sich in der Ferienimmobilie aufhält.
Sobald die Angaben auf der Liste korrekt eingegeben wurden, klicken Sie auf die Schaltfläche "Agregar" (hinzufügen), um das Formular der Reisenden an die Polizei oder Guardia Civil zu verschicken.
Am einfachsten ist es, die Formulare auf der Website von „Hospederías“ zu erstellen und dementsprechend zu verschicken. Die Formulare können entweder handschriftlich oder am Computer ausgefüllt werden. Das Formular muss von den Reisenden unterschrieben werden, zudem ist eine Kopie aufzubewahren.
Wenn Sie jedoch aus irgendeinem Grund andere Methoden der Übermittlung bevorzugen, stehen Ihnen folgende zur Verfügung:
Persönlich oder per Post: Abgabe zwei Kopien des Formulars an die entsprechende Polizeidienstelle oder Guardia Civil, von denen eins die Behörde behält und das andere für Sie ist. Der Versand per Post kann jedoch nur bei Immobilien in Gemeinden erfolgen, in denen es keine Polizeidienststelle gibt.
Fax: Übermittlung des Formulars an die entsprechende Polizei oder der Guardia Civil.
Digitale Medien: Zustellung der Formulare per digitalen Speichermedium (z. B. USB).
Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss der Vermieter der Polizei bzw. Guardia Civil mitteilen, welche Methode der Datenübermittlung er nutzen wird.
Folgende Daten müssen im Formular zur Gästeanmeldung angegeben werden:
Daten der Person oder gewerbliche Vermarkter von touristischen Aufenthalten | Daten der Reisenden |
N.I.F | Art des Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) |
Name des Vermarkters | Identitätsdokument oder Reisepassnummer |
Gemeinde | Ausstellungsdatum des Dokuments |
Provinz | Vor- und Nachname |
Unterschrift oder Stempel des Vermarkters | Geschlecht |
Geburtsdatum | |
Staatsangehörigkeit | |
An- und Abreisedaten | |
Unterschrift des Gastes |