Registerbuch über touristische Dienstleistungen
Mit der Annahme des Gesetzesdekrets 3/2022 vom 11. Februar 2022 über dringende Maßnahmen für die Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft im Tourismus wurde eine wichtige Neuerung in das Tourismusgesetz aufgenommen, die sich direkt auf die Ferienvermietung auswirkt.
Wer muss ein Registerbuch führen?
Wer touristische Unterkünfte gewerblich auf Mallorca vermarktet, ist seit dem 1. Mai 2023 verpflichtet, ein Registerbuch über die touristischen Dienstleistungen zu führen. Darin werden das Datum und die Identität der Person oder des Unternehmens, welche die allgemeine Reinigung, Wechsel der Bettwäsche und Handtücher sowie Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen (z.B. Garten oder Pool) durchführen, eingetragen und dokumentiert.
Wie muss das Registerbuch geführt werden?
Der Eigentümer oder Betreiber der touristisch vermarkteten Unterkunft kann das Formular des Registerbuchs entweder handschriftlich oder am Computer ausfüllen. Sollte ein Eigentümer mehr als eine Immobilie haben, die für touristische Zwecke vermarktet wird, muss für jede Wohnung ein gesondertes Registerbuch geführt werden. Die Formulare müssen nach jeder Dienstleistung, die in der Wohnung bzw. dem Haus durchgeführt wurde, ausgefüllt werden, entweder von der beauftragten Person oder Reinigungsfirma oder vom Eigentümer selbst, wenn dieser die Reinigungsarbeiten durchführt hat. Das Formular ist so aufgebaut, dass zu einer Immobilie mehrere Dienstleistungen angegeben werden können.
Wo ist das Registerbuch aufrufbar?
Das Registerbuch kann auf der Webseite vom Inselrat von Mallorca (Consell de Mallorca) über folgenden Link aufgerufen werden: Registerbuch Inselrat
Wichtig ist, dass das Registerbuch immer auf dem aktuellen Stand gehalten wird und jederzeit zur Überprüfung bei möglichen Inspektionen der Tourismusbehörde vorgelegt werden kann.
Was ist zu tun, wenn alle Seiten des Registerbuchs ausgefüllt sind?
Sobald das Registerbuch seine Kapazität erreicht hat, ist es erforderlich, ein neues Dokument herunterzuladen und fortlaufend in Bezug auf das vorhergehende zu nummerieren. Das abgeschlossene Registerbuch muss aufbewahrt werden, um es bei Bedarf dem Inspektionsdienst zugänglich machen zu können.
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