Umsatzsteuer aus heiterem Himmel
18. Dezember 2016Mit einer massiven Kampagne spürt die Steuerbehörde auf den Balearen einem kapitalen und offenbar weit verbreiteten Fehler bei der Versteuerung der Ferienvermietung nach: Wenn ein Finca-Eigentümer die Dienste eines Kundenvermittlers in Anspruch nimmt, der die Immobilie über eine Web-Plattform bewirbt und dafür eine Provision kassiert, so teilt sich das Geschäft in zwei wesentliche Bestandteile auf: Die Zahlung der Miete und die Zahlung der Provision. Während die Miete bei offizieller Ferienvermietung mit 10 Prozent Umsatzsteuer belegt und bei kurzfristiger Wohnvermietung umsatzsteuerfrei ist, werden auf die Provision 21 Prozent IVA fällig. Speziell bei Dienstleistungen aus dem Ausland kommt es vielfach zu Unregelmäßigkeiten, das Finanzamt hält sich am Vermieter in Spanien schadlos.
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