Sofortmeldepflicht für Umsatzsteuer (REDEME)
30. März 2017Für Unternehmer in Spanien, die nach dem System der monatlichen Umsatzsteuerrückerstattung (REDEME*) deklarieren, ergibt sich per 1. Juli 2017 eine drastische Verschärfung der Deklarationspflicht: Alle Eingangsrechnungen müssen in einer ersten Phase – bis Jahresende – spätestens acht Tage nach der Einbuchung ans Finanzamt gemeldet werden. Ab 1. Januar 2018 schrumpft diese Frist auf vier Tage. Für jegliche Buchhaltung bedeutet diese Neuerung eine Herausforderung.
Zu diesem Thema sowie den Umsatzsteuer-Regelungen im Zusammenhang mit Immobilien bietet European@ccounting unter dem Titel „So geht die neue Umsatzsteuer in Spanien“ am 12. und 19. April ein Info-Gespräch in den Räumen des Firmensitzes an.