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Umweltzone in Palma: Ab 2025 gelten neue Regeln für den Verkehr in der Altstadt

Die Innenstadt kann zum 1. Januar nur noch mit Umweltplakette befahren werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

09. Dezember 2024
Illustration einer Straße von Palma

Palma schränkt den Verkehr in der Innenstadt nach den Vorgaben der EU weiter ein. Ab kommenden Januar wird eine Umweltzone in der Altstadt eingeführt, die nur noch mit Plakette befahren werden darf. Das Rathaus muss ähnlich wie andere europäische Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern die Abgas- und Lärmbelastung im Zentrum reduzieren.

Die Umweltzone ist auf Palmas Altstadt begrenzt (siehe Grafik). Den Bereich zwischen dem Innenstadtring (Avingudes) und dem Paseo Marítimo dürfen ab Januar nur noch Autos mit Plakette befahren. Allerdings sind große Teile des Gebietes ohnehin sind seit mehreren Jahren ACIRE („Áreas de Circulación Restringida“), also Zonen, die nur von Anwohner befahren werden dürfen oder komplett verkehrsberuhigt sind.

Viele große Parkhäuser wie das Parc de la Mar unterhalb der Kathedrale können im neuen Jahr auch weiterhin problemlos angesteuert werden, da sie außerhalb der Umweltzone liegen. Wie auch im Fall der ACIRE, kontrollieren Kameras die Einhaltung der Umweltzone. Sie sind an 16 Standorten positioniert. Die Kennzeichen werden automatisch gelesen und mit einer Datenbank über die „Zona de Bajas Emisiones“ abgeglichen. Bei Verstößen stellen die Behörden nach einer anfänglichen Übergangsphase Strafzettel in Höhe von bis zu 200 Euro aus. Einen Aufschlag von 30 Prozent gibt es, wenn innerhalb eines Jahres mehrmals gegen die Auflage verstoßen wird.

Die Umweltzone wird in drei Phasen umgesetzt:

  • Ab 1. Januar 2025: Zufahrtsberechtigung für Fahrzeuge mit Plaketten B, C, Eco und O sowie Fahrräder und E-Tretroller

  • Ab 1. Januar 2027: Fahrzeuge mit Plaketten C, Eco und O sowie Fahrräder und E-Tretroller

  • Ab 1. Januar 2030: Fahrzeuge mit Plaketten Eco und O sowie Fahrräder und E-Tretroller

Welches Fahrzeug bekommt welche Plakette?

  • Blaue Plakette „0 Emissionen“: Elektroautos sowie Hybrid-Fahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 40 Kilometern. Mit dieser Plakette darf man in alle Umweltzonen Spaniens fahren.

  • Blau-grüne Plakette „Eco“: Autos mit Hybridantrieb und einer Reichweite von weniger als 40 Kilometern sowie Fahrzeuge, die mit Erd-, Flüssig- oder Autogas betrieben werden.

  • Grüne Plakette „C“: Verbrenner, welche die aktuellen EURO-Emissionsstandards erfüllen. Anspruch auf dieses Etikett haben Benzin-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die ab Januar 2006 zugelassen wurden, sowie Diesel-Fahrzeuge, die ab September 2015 zugelassen wurden. Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrer) und schwere Nutzfahrzeuge, sowohl Benzin als auch Diesel, die ab 2014 zugelassen wurden, fallen ebenfalls in diese Kategorie.

  • Gelbe Plakette „B“: Verbrenner, die zwar nicht die neuen EURO-Emissionsstandards, jedoch ältere Abgasnormen erfüllen. Anspruch auf dieses Etikett haben Benziner und leichte Nutzfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2001 zugelassen wurden, sowie Diesel-Fahrzeuge ab 2006. Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen und schwere Nutzfahrzeuge, sowohl Benzin als auch Diesel, die ab 2006 zugelassen wurden, gehören ebenfalls dazu.

Wie weiß ich, ob mein Auto eine Umweltplakette bekommt?

Die spanische Verkehrsbehörde DGT ist für die Plaketten zuständig. Auf deren Website lässt sich überprüfen, welche Emissionsstufe das Fahrzeug hat. Unter diesem Link einfach das Kennzeichen eingeben und auf „Consultar“ klicken, danach wird die jeweilige Plakette angezeigt.

Woher bekommt man die Umweltplakette?

Ausgestellt werden die Plaketten von Werkstätten, die einem autorisierten Netzwerk angehören. Sie können aber auch in Postämtern sowie in einigen Tabak- und Briefmarkenverkaufsstellen (estancos) erworben werden. Die spanische Post (Correos) verkauft die Plaketten sowohl online als auch in den Postämtern. Die Mitarbeiter überprüfen anhand des Kennzeichens, welche Plakette ausgegeben werden kann. Es ist nicht nötig, dafür einen Termin zu vereinbaren. Für die Beantragung müssen mitgebracht werden: Fahrzeugpapiere sowie Ausweispapiere des Halters beziehungsweise eines Bevollmächtigten. Die Plakette kostet 5 Euro. Sie sollte rechts oben an der Windschutzscheibe angebracht werden, bei Motorrädern an einer gut sichtbaren Stelle.

Was tue ich, wenn mein Auto ein ausländisches Kennzeichen hat?

Spanien stellt keine Umweltplaketten für Autos mit Kennzeichen aus dem Ausland aus. Die Fahrzeughalter müssen sich in den Bürgerämtern Palmas in ein Register eintragen lassen. Wenn die Fahrzeuge die Vorgaben erfüllen, wird für sechs Monate eine Sondergenehmigung erteilt, um in die Umweltzone einfahren zu dürfen.

Allerdings haben einige Länder wie Deutschland und Österreich bereits Umweltplaketten eingeführt, diese werden in Spanien anerkannt. So entspricht die grüne deutsche Umweltplakette 4 den spanischen Plaketten B und C. Die deutschen blauen Plaketten 5 und 6 sind mit der spanischen 0-Plakette vergleichbar.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja, es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen, beispielsweise für den Lieferverkehr in der Altstadt. Aber auch Personen, die einen Parkausweis für Behinderte besitzen, erhalten auf Antrag Sondergenehmigungen für ihre Fahrzeuge. Anwohner, Taxis und Busse können weiterhin die Umweltzone befahren. Anwohner oder auch Besitzer und Pächter einer Garage müssen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn ihr Fahrzeug keine Umweltplakette bekommt.

Wie sehen Parkregelungen in der Umweltzone aus?

Fahrzeuge, welche die Umweltzone befahren dürfen, werden auch in der Altstadt parken dürfen. Anwohnern werden dabei längere Parkzeiten gewährt. Die Gebühren fürs Parken auf den Stellflächen bleiben bestehen. Die Stadt Palma hält sich die Möglichkeit offen, in den von ihr verwalteten Parkhäusern unterschiedliche Tarife je nach Emissionsklassen der Fahrzeuge einzuführen.

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