Elektrisch unterwegs: bis zu 3000 Euro Steuervorteil
30. November 2023Für den Umstieg auf elektrische Mobilität sieht das Steuergesetz bis Ende 2024 interessante Förderungsmaßahmen vor. Mit zwei verbindlichen Auskünften hat die spanische Steuerbehörde nun klargestellt, wie die steuerlichen Abzüge für den Kauf von E-Autos, von Fahrzeugen mit Brennstoffzellen und für die Installation entsprechender Ladestationen funktionieren.
Höchstgrenze von 20.000 Euro
Für den Erwerb von E-Autos und solchen mit Brennstoffzellen können bis zu 15 Prozent des Fahrzeugwerts (inkl. Kosten und Steuern) abgesetzt werden. Die Höchstgrenze liegt bei 20.000 Euro Anschaffungskosten, womit eine Steuerersparnis von maximal 3000 Euro möglich wird. Ebenso können 15 Prozent der Kosten für die Installation von Batterieladesystemen im eigenen Haus von der Einkommensteuer abgezogen werden, hier beträgt die Höchstgrenze 4000 Euro und der maximal mögliche Steuervorteil 600 Euro.
Das Zeitfenster
Vorgesehen sind die Steuervorteile für die Investition in ein alternativ betriebenes und nicht einer gewerblichen Tätigkeit zugeschriebenes Fahrzeug bzw. die Ladestation, wenn diese zwischen dem 30. Juni 2023 und dem 31. Dezember 2024 erfolgt. Die Höchstgrenze für den Fahrzeugpreis liegt bei 45.000 Euro (ohne MwSt.), Ausnahmen bilden 8-sitzige E-Fahrzeuge, hierfür liegt die Grenze bei 53.000 Euro.
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