Die Wegzugsteuer - nicht selten ein schleichender Prozess
Die internationale Mobilität wird in heutigen Zeiten ein immer stärkeres Schlagwort. Auch Unternehmer des deutschen Mittelstands denken und handeln wirtschaftlich sowie familiär über Staatengrenzen hinweg. Doch eine große Mauer stellt sich in den Weg - die deutsche Wegzugsteuer, die bei vielen Betroffenen nicht selten sogar unbemerkt und schleichend ausgelöst wird.
Willi-pedia Podcast-Creator Jörg Jung im Gespräch mit Christian Kempges und Jens Binding von der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton ...
Jörg Jung
Ein leidiges Thema, das wir schon oft vor Augen hatten, vor Ohren hatten und das sich viele aufregen. Das Thema ist nämlich die Wegzugsbesteuerung angesichts der internationalen Mobilität. Gut, dass wir jetzt zwei Profis da haben und mit denen reden wir. Und zwar unter anderem mit Jens Binding von Grant Thornton. Er ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Erst mal Hallo Herr Binding.
Jens Binding
Hallo Jörg.
Jörg Jung
Und ebenfalls von Grant Thornton, Christian Kempges, er ist Senior Manager. Auch an Sie, Hallo.
Christian Kempges
Hallo Jörg!
Jörg Jung
Ja, also wie gesagt das Thema Wegzugbesteuerung, gerade auf Mallorca, wenn es dann in die Internationalität reingeht. Ein großes Thema, zunächst mal für alle, die das jetzt zum ersten Mal eventuell hören. Die Definition, was hat es eigentlich mit dieser blöden Wegzugbesteuerung auf sich?
Christian Kempges
Genau. Die Wegzugsbesteuerung zu der kommt es eigentlich immer dann, wenn eine in Deutschland lebende Person, die an einem Unternehmen beteiligt ist, ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland, wie hier zum Beispiel nach Mallorca verlagert und oder halt seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt. Der dogmatische Zweck dieser Wegzugsbesteuerung ist es quasi, dass in Deutschland entstandene Wertzuwächse oder Vermögenszuwächse, die in diesen Unternehmen gebunden sind, auch letztlich der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Da im Regelfall es mit einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes dazu kommt, dass Deutschland hier das Besteuerungsrecht für diese Unternehmensanteile, die eine Person hält, verliert. Technisch gesehen betrifft die Wegzugsbesteuerung im engeren Sinne nur gewisse privat gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften. Immer dann, wenn ich zu mehr als 1 % innerhalb von fünf Jahren an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bin. Oft unbeachtet oder nicht gesehen ist, dass es auch eine Art der Wegzugsbesteuerung im Falle von der Beteiligung an gewerblichen Personengesellschaften gibt oder auch bei Einzelunternehmern oder aber auch bei Freiberuflern. Allgemein wird diese Art der Besteuerung auch Entstrickungsbesteuerung genannt. Ich möchte zunächst mal die Wegzugsbesteuerung bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften etwas in den Fokus rücken. Gesagt habe ich schon, im Grunde genommen, die immer dann fällig wird, wenn ich zu mehr als ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre beteiligt bin oder war. Persönlich ist die Werkzugsbesteuerung immer dann einschlägig, wenn ich sieben Jahre innerhalb der letzten zwölf Jahre quasi unbeschränkt in Deutschland steuerlich ansässig war. Im Grunde genommen gibt es hier drei Fälle. Zum einen natürlich die Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland.Dann die unentgeltliche Übertragung von Anteilen, zum Beispiel an Kindern, die bereits im Ausland sind. Oder ein sonstiger Ausschluss des Besteuerungsrechts Deutschlands hinsichtlich dieser Anteile. Die Steuer, die letztlich fällig wird, beträgt ungefähr 28 Prozent. Zuzüglich, wenn man noch in der Kirche ist, würde noch die Kirchensteuer hinzukommen. Maßgeblich hier ist der Wert des Unternehmens. So als Faustformel kann man immer sagen, man nimmt seinen Gewinn der letzten drei Jahre und rechnet den mal 13,75. Dann hat man ungefähr den Wert, den auch quasi ein Unternehmen hat. Das Gemeine jetzt an der Geschichte ist aber, dass es zu einem fiktiven Veräußerungsvorgang kommt. Das Hauptproblem an der Geschichte ist, ich zahle jetzt quasi eine oder muss eine Steuer zahlen, wo ich ja gar keinen Liquiditätszufluss habe und wenn ich natürlich mal so denke, habe ein Unternehmen, 100 Millionen wert ist, dann sind das 28 Millionen, die ich letztlich an Steuern zahlen müsste.
Der Gesetzgeber hat hier im Grunde genommen eine Art der Stundung vorgesehen. Ich kann im Grunde genommen entweder meine Wegzugsteuer in sieben Jahresraten zahlen, dann muss ich keine Zinsen zahlen oder ich kann halt, wenn ich denke, ich komme innerhalb der nächsten sieben Jahre zurück oder gegebenenfalls auch die nächsten zwölf Jahre, dann kann ich auch diese Steuer tatsächlich über diesen Zeitraum stunden. Das gemeine an der Geschichte ist, sollte ich nicht zurückkehren, muss ich die Steuer plus letztlich Zinsen dafür zahlen. Und wenn man das mal hochrechnet bei 28 Millionen, kann man sich vorstellen, was da für eine Zinslast letztlich innerhalb von zwölf Jahren zu erwarten ist. Das gemeine an dieser Besteuerung ist zudem, dass hier sehr hohe Mitteilungspflichten und weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind, dass es quasi nicht mehr zu einer Veräußerung, ich kann dieses Unternehmen auch nicht mehr veräußern, ohne die Werkzugsbesteuerung in Deutschland letztlich auszulösen. Hinzu kommt, dass es hier noch eine Sicherheitsleistung in Deutschland zu leisten ist. Ich muss also 28 Millionen Euro an Sicherheit hier in Deutschland hinterlegen. Und ich darf nicht, oder selten akzeptiert die Finanzverwaltung hier tatsächlich, dass ich meine eigenen Unternehmensanteile als Sicherheit hinterlegen darf.
Jörg Jung
Ja, das ist ein großes Thema, Wegzugbesteuerung. Wir haben auch in den vergangenen Wochen mal das Ganze mit der Abschaffsteuer am Ende, den Worst Case sozusagen dargestellt. Also das kann ganze Existenzen kosten. Aber deswegen gibt es halt eben auch Profis wie Grant Thornton. Jetzt muss ich natürlich von den beiden auch wissen, was ist denn Grant Thornton noch einmal? Also was ist denn ihr Betätigungsfeld überhaupt? Sie sind ja echte Profis in dem Thema. Warum? Was macht Grant Thornton?
Jens Binding
Grant Thornton ist eine sogenannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Also wir gehören zu den NEXT 10. Wir sind auf dem Mittelstand spezialisiert in den Bereichen Advisory, Wirtschaftsprüfung, Steuerrecht und Recht, wobei der steuerrechtliche Teil einen sehr wesentlichen Punkt betrifft und genau die unterschiedlichen Auswirkungen, die auch solche Wegzüge mit haben, betrachten wir natürlich aufgrund unserer Mandantschaft aus dem Blickwinkel des Mittelstandes und beschäftigen uns da sehr viel mit den unterschiedlichen negativen Konsequenzen, die aus dem Geschäftsmodell eines Mittelstandes zusammen mit dieser Steuer entstehen.
Jörg Jung
Okay, also wir wissen jetzt natürlich anhand der Definition, was ist Grant Thornton, dass Sie Experten sind. Nur wie kommt man aus so einer Nummer raus, wenn es Wegzugbesteuerung geht etc.? Also ich denke mal Sie können da ja aus dem Daily Business auch ein bisschen berichten, welche Tricks und Knifts es da gibt.
Jens Binding
Das ist super Frage. Jörg, glaube der wichtige Punkt aber vorher, merke ich überhaupt, dass ich in die Wegzugsbesteuerung reingekommen bin. Weil nur dann weiß ich ja auch, dass ich vielleicht etwas machen muss, mein Unternehmen weiterhin am Leben zu halten. Das ist nicht immer, wenn ich mit dem, ich sag das immer mit dem LKW, mit meinem Möbeln über die Grenze fahre, ist das der Fall. Das kann auch gut der Fall sein, dass das ganze Thema schleichend passiert. Wir sehen das relativ häufig sogar in der Familienübergabe. Ein Unternehmer hat erfolgreich sein Unternehmen aufgebaut. Sein Kind ist bereits in die operative Geschäftsführung eingegangen. Er hat die Anteile aber noch nicht übertragen. Will aber nur noch strategische Entscheidungen treffen. Und dafür sind wir auch hier zu Gast, wir wissen das alle. Auf der schönsten Insel der Welt hat er sich da mal ein Haus gekauft und verbringt einfach ein bisschen mehr Zeit, weil es auch den Knochen etwas besser tun, die Sonne zu genießen und die Meeresluft mitzunehmen. Da kann man jetzt sagen, nur weil ich bisschen in Spanien bin, bin ich noch nicht weggezogen. Das ist auch richtig. Der hat dann noch sein Lebensmittelpunkt in Deutschland, weil er noch sein Haus da hat. Aber dann passiert es natürlich, dass es seiner Frau etwas besser gefällt und sie halt einfach mehr Zeit hier auf der schönsten Insel der Welt verbringt und vielleicht auch dauerhaft hier bleibt, weil sie ihr soziales Netzwerk hiermit aufgebaut hat. Und schon muss man sich wahrscheinlich, Christian, ein paar Fragen stellen in diesem Zeitpunkt. Auch wenn ich noch einen Wohnsitz in Deutschland habe, bin ich aber doch sehr verhaftet in Spanien. Und das ist einer der Punkte, Jörg und danach können wir auch sagen, wenn man das entdeckt hat, dass man weggezogen ist, was man vielleicht noch vorher machen könnte. Aber Christian, das ist so dein Punkt, wäre das schon etwas, wo man sagt, na, da bin ich ja längst nicht weggezogen, oder ist das schon etwas, wo ich da etwas genauer drauf gucken muss?
Christian Kempges
Das wäre tatsächlich eine Situation, wo ich meinen Berater konsultieren müsste. Davon abgesehen, ist es tatsächlich aus deutscher Sicht gar nicht so einfach zu sagen, wann habe ich tatsächlich meinen gewöhnlichen Aufenthalt verlagert, wann habe ich noch einen Wohnsitz in Deutschland und wann nicht. Man hört hier ziemlich oft den, ich nenne ihn jetzt mal Mythos, der 183-Tage-Regelung, der sich irgendwie dann doch hartnäckig hält. Es gibt keine 183-Tage-Regelung in Verbindung mit der deutschen steuerlichen Ansässigkeit, wie es zum Beispiel im Falle von den USA bei dem Substantial Presence Test oder ähnliches der Fall ist. Seinen Wohnsitz hat jemand vereinfacht ausgedrückt in Deutschland dann, wenn er eine Wohngelegenheit hat. Quasi wenn ich einen Schlüssel habe zu einer Wohnung oder zu einem Haus oder zu einem Zimmer oder ähnliches. Das kann so ziemlich alles sein. Und meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe ich auch wieder, sage ich jetzt mal stark vereinfacht ausgedrückt in Deutschland, wenn ich da nicht mehr lebe. Aber die Frage ist halt, wann lebe ich nicht mehr in Deutschland? Wann lebe ich vielleicht eher auf Mallorca in dem Fall?
Jens Binding
Also so als Richtschnur haben wir da einen wunderschönen Ausdruck der Finanzverwaltung. Ich liebe es immer wieder, diese Definition mitzugeben. Und zwar sagt sie, ich lese es jetzt ausnahmsweise mal vor, aber das muss man sich schon jetzt einmal zergehen lassen. Also bei den persönlichen Beziehungen einer Person zählen vor allem ein familiäres und soziales Umfeld ihre politische und kulturelle Verwurzelung, die Wohnsituation sowie private Aktivitäten und Mitgliedschaften in Vereinen. Wenn man das mal zusammenfasst, kann am Ende des Tages die Mitgliedschaft im örtlichen Teil der ausschlaggebende Punkt sein, dass also sehr viel darauf zu achten. Aber vielleicht dieser schleichende Punkt, das dann auch, Jörg, wie du so schön fragtest, was ist eigentlich, wenn ich weiß, dass ich da reinrutsche, was kann ich dagegen machen? Es ist natürlich immer so, das wird unterschiedlich gesehen. Es gibt natürlich unterschiedliche Methodiken mit unterschiedlichen Auswirkungen.
Spreche da jetzt mal gemeinhin, was häufig mitgebracht wird, ist zum Beispiel eine Stiftungslösung. Da muss man aber immer bewusst sein, ein Vorteil hat immer ein Nachteil. Wenn ich mein Vermögen auf eine Stiftung übertrage, das ist nun mal so, dann bin ich und mein Vermögen sind dann auch getrennte Leute. Und das, soweit es eine deutsche Stiftung ist, für die Ewigkeit. Also bevor man etwas plant in dieser Hinsicht, muss man sich wirklich darüber Gedanken machen, welche Konsequenzen es eigentlich hat. Es gibt zum Beispiel noch eine andere Möglichkeit, die häufig genannt wird, auch in der Literatur ist in Deutschland eine sogenannte Geschäftsleitung, The Holding, einzurichten. Das ist eine Kommanditgesellschaft. Damit das aber funktioniert, muss diese Kommanditgesellschaft auch leben. Das heißt, ich muss dort Menschen anstellen, brauche jemanden, der tatsächlich eine Holding-Funktion durchführt, Geschäftsführer, Buchhaltung, Controlling und sonstige, wie man das immer im Steuerrecht so nennt, substanzschaffende Tätigkeiten. Das hat natürlich auch auf der anderen Seite wieder mit zusätzlichen Kosten zu tun. Gegebenenfalls kann man das auch aus seinem Produktionsbetrieb hinausnehmen und in die Kommanditgesellschaft hineinpacken. Es ist am Ende des Tages aber tatsächlich eine Tatsachenfrage in welche Richtung ich gehe. Es gibt noch einen etwas schwierigen Punkt, das sogenannte Wohnsitzmanagement, damit ich auch darstellen kann, dass ich tatsächlich nicht in unserem Fall, ich es mit den schleichenden Wegzugs, weggezogen bin. Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Ich muss dokumentieren. Es gibt Apps, die ich jeden Tag mit meinem Fingerabdruck berühren muss, um zu sagen, wo ich bin. Die checken dann die Geodaten. Das sind aber elendige Punkte. Ich muss es 365 Tage machen. Ich darf es am Tag nicht vergessen. Sonst ist die Dokumentation nicht einheitlich. Ich muss mich in politischen Parteien engagieren, in einen örtlichen Verein. So jetzt als Kölner, aber da bin ich hier auf der richtigen Plattform, ist es zum Beispiel Mitgliedschaft im Kölner Karnevalsverein ein wichtiger Punkt, dass ich das nachweisen kann, dass ich meine persönlichen Beziehungen einfach in Deutschland behalte, gleichzeitig auch die wirtschaftlichen Beziehungen in Deutschland behalte. Das ist ein sehr komplexes Wohnsitzmanagement und bedarf auch häufig einer regelmäßigen Überprüfung und zwar nicht erst, wenn das Jahr abgeschlossen ist, sondern am besten quartalsmäßig.
Christian Kempges
Zusammenfassend auch nochmal, Jens, war gerade so freundlich und hat verschiedene Möglichkeiten aufgeführt. Ich habe also immer, wenn es um die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung geht, hab ich entweder damit zu tun, dass ich persönliche Einschränkungen hinnehmen muss oder halt tatsächlich auch die Kontrolle über meine Vermögensmasse in einem gewissen Grad aufgeben muss. Wenn ich halt in den DBA-Staat ziehe, wenn ich in Nicht-DBA-Staat ziehe, gibt es auch einfache Lösungen, indem ich eine gewerblich geprägte Personengesellschaft habe. Da habe ich diese Probleme nicht. Da Deutschland mit nahezu, oder ein Großteil der Länder und Staaten, Doppelbesteuerungsabkommen habe, ist diese, sage ich jetzt mal, doch relativ simple Lösung, auf eine sehr begrenzte Anzahl von Fällen anzuwenden. Vor diesem Hintergrund ist natürlich immer die Frage, ist vielleicht der Wegzug hinzunehmen, ist die Steuer vielleicht zu zahlen? Oder ist es besser, entsprechende Vermeidungsstruktur aufzusetzen?
Jörg Jung
Ich möchte mal eben auf die Vermeidungsstrukturen nochmal eingehen. Ich ist nicht für Jedermann. Wenn ich jetzt zum Beispiel von einer Stiftung rede, klar, ich möchte mit der Familie weg, ich möchte die Familie absichern, ich möchte eine Familienstruktur. Klar, die KG ist da eine Möglichkeit. Wir hatten gerade eben aber auch die Möglichkeit einer Stiftung. Das kann man aber auch Prinzip monetär so ein bisschen aufsplitten, weil wenn ich da mit 700.000 bis 1,5 Millionen aus der Geschichte rausgeht, bringt ja keine Stiftung was. Da muss ich ja richtig viel Schotter da haben, es mal so salopp zu sagen.
Jens Binding
Ja, das ist richtig. Das ist leider Gottes meistens so, dass die Vermögensmassen ausschlaggebend sind die Art und Weise und Effektivität, wie man solche Themen löst. Wir haben das gerade so im Start-up-Bereich, glaube der Punkt, wenn man den mal mitnimmt, häufig hohe Bewertungen mit einem sehr geringen Vermögen mit dabei. Da ist dann eine der Möglichkeiten, die einem gegeben wird, eben die Rückkehr, dass man darstellt, dass man innerhalb von sieben Jahren oder auf Antrag zwölf Jahre, dass man danach wieder zurückkommt. Man muss sich aber darauf einrichten, dass die Frage der Sicherheitsleistung aufkommen wird und dass ein sehr großen Gesprächsbedarf mit der Finanzverwaltung hat, wenn man kein Geld hat, welche Sicherheiten geliefert werden. Das Gesetz gibt Möglichkeiten her, sie sind aber etwas schwieriger durchzusetzen.
Jörg Jung
Wir haben jetzt natürlich viel über Wegzugssteuer geredet, über Strukturen und so weiter, aber Wegzug ist ja nicht immer nur Steuer, wie jetzt gerade eben schon in der Runde bemerkt wurde. Also da gibt es ja noch viel mehr zu beachten.
Christian Kempges
Genau, vor allen Dingen muss man sich auch über die Situation im Zugzugstaat informieren. Da gehört zum Beispiel das Migrationsrecht dazu. Wie darf ich, was muss ich dazu beachten, wann darf ich arbeiten, brauche ich eine Arbeitserlaubnis oder ähnliche Fragen. Und natürlich gehören dazu auch familienrechtliche Fragen. Hält der Ehevertrag, den ich geschlossen habe, noch wenn ich umgezogen bin? Welchem Güterrecht bin ich eventuell unterworfen, wenn ich umgezogen bin? Oder auch natürlich erbrechliche Fragen, die natürlich ganz entscheidend sind. Das Erbrecht aus deutscher Sicht knüpft immer an letztlich das Recht an, wo ich den Lebensmittelpunkt hatte im Zeitpunkt des Todes. Das heißt, wenn ich im Zeitpunkt meines Todes quasi in Spanien hier gelebt habe, dann ist grundsätzlich spanisches Recht anwendbar. Hier sind natürlich auch entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Was natürlich auch zwingend erforderlich ist, ist natürlich, sich im Zuzugsstaat über die sozialversicherungsrechtliche Situation zu erklären. Was brauche ich, eine Krankenversicherung hier in Spanien zu kriegen? Was mache ich mit meiner Rente? Was brauche ich hier in der Patientenverfügung? Was ist mit meinen Vollmachten, die ich hier meinen Angehörigen gewährt habe? Alles, alles, alles wichtige Themen, die hier natürlich auch eine entscheidende Rolle spielen und vielleicht auch was natürlich noch zum Thema Steuern gehört, wie werde ich letztlich hier im Zuzugstart besteuert meine Vermögenswerte.
Jörg Jung
Und wie kompliziert das ganze Thema ist, ich möchte gerade noch mal auf Erbschaftsteuer gehen. Moment, da ist ja auch immer noch, es kann sein, dass ich jetzt mit ganz gefährlichem Halbwissen komme. Aber bei Erbschaftssteuer, das noch komplizierter zu machen, es ja so, das ist schön, in welchem Land ich lebe, wenn ich von Deutschland nach Spanien gezogen bin und versterbe dann. Aber da ist ja immer noch, vorsichtig gefährliches Halbwissen. Sie mögen mich korrektieren, diese 5-Jahresfrist.
Christian Kempges
Exakt. Und wenn ich in die USA verziehen werde, sind es sogar zehn Jahre. Sind Sie weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig? Und auch alle Ihre Vermögenswerte, die tatsächlich in Deutschland belegen sind wie Immobilien, unterliegen auch weiterhin der deutschen Erbschaftssteuer.
Jens Binding
Ich glaube hierbei gilt das dauernde Motto: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Und wenn man umgezogen ist, dann ist es sehr schwierig das Thema wieder vom Tisch zu bekommen. Genau und dafür stehen wir natürlich immer gerne zur Verfügung.
Jörg Jung
Wie gut es Fachmänner gibt, die das gefährliche Halbwissen zum vollen Halbwissen machen. Ich bedanke mich bei Jens Binding und Christian Kempges von Grant Thornton. Vielen Dank für diese tolle, informative Folge.
Christian Kempges
Vielen Dank, dass wir hier sein durften.
Autor: Jörg Jung /Mitarbeit: C. Schittelkopp
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