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Wegzugsteuer: Die Steuermauer um Deutschland wird immer höher

Wertminderung von Unternehmensanteilen können die Steuerlast nicht mehr mindern.

27. Dezember 2023
Grafik Steuermauer um Deutschland

Reduzieren sich Unternehmensanteile nach einem Wegzug, kann diese Minderung nach aktuellem Recht nicht mehr auf die Wegzugsteuerlast angerechnet werden. Seit 2022 sind im Außensteuergesetz die Berücksichtigung einer nachträglichen Wertminderung der Anteile nach dem Wegzug sowie eine Stundung der Steuerlast nicht mehr vorgesehen – die Steuermauer um Deutschland wurde somit höher. Anders sieht es bei Wegzügen aus, die vor dem 31. Dezember 2021 erfolgten, dies unterstrich der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in einem Urteil (Aktenzeichen I R 39/20).

In diesem spezifischen Fall zog ein Steuerpflichtiger mit seiner Ehefrau 2012 von Deutschland nach Österreich um. Dieser Umzug löste eine Wegzugsteuer auf seine 50 %-Beteiligung an einer GmbH aus, die damals rechtsgemäß gestundet wurde. Als die Anteile später zu einem Preis verkauft wurden, der deutlich unter dem Wert zum Zeitpunkt des Wegzugs lag, wurde die Stundung beendet.

Der BFH entschied, dass die Steuerfestsetzung für das Jahr 2012 hinsichtlich der eingetretenen Wertminderung zu ändern sei. Damit gab das Gericht einer Revision der Klägerin, der Witwe des Unternehmers, statt. Interessant ist, dass diese Regelung voraussetzt, dass die Wertminderung bei der Einkommensbesteuerung durch den Zuzugsstaat, im Beispiel Österreich, nicht berücksichtigt wird. Der BFH stellte klar, dass es darauf ankommt, dass die Wertminderung im Rahmen des durch eine Finanzbehörde des Zuzugsstaats durchgeführten Besteuerungsverfahrens nicht berücksichtigt wurde. Die Korrekturnorm greift demnach auch dann, wenn im Zuzugsstaat der Veräußerungsvorgang nicht oder nach anderen Vorgaben besteuert werden könnte und der Steuerpflichtige dort keine Steuererklärung abgegeben hat. Die Minderung der gestundeten Wegzugsteuer bei einer Wertminderung der Anteile stellt einen zentralen Aspekt des internationalen Steuerrechts dar.

Dies unterstreicht die Bedeutung fundierter Beratung bei internationalen Sachverhalten. Für Unternehmen, Unternehmer und vermögender Privatpersonen, die grenzüberschreitend agieren, ist es essenziell, die Dynamik und Komplexität des internationalen Steuerrechts zu verstehen und aktuelle Urteile wie dieses in ihre Steuerplanung einzubeziehen.

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