Residenten: Stichtag zur Vermögensteuer nicht verpassen!
Die besinnlichen Weihnachtsfeiertage sind vorbei - Zeit, wieder ans liebe Geld zu denken. Denn am kommenden Dienstag, dem 31.12. müssen spanische Steuerpflichtige wieder ein "Foto" ihres Weltvermögens machen, um bis 30. Juni die entsprechenden Erklärungen und Zahlungen an das Finanzamt vorzunehmen. Das betrifft aber nicht alle. Wie und ab welchem Freibetrag die Vermögensteuer greift, erklärt Steuer-Experte Thomas Fitzner, Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup...
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Jörg Jung
Dieses berühmte Thema zieht sich schon durch so viele Podcastfolgen das ganze Jahr über - die Vermögensteuer. Und wir reden darüber - mit dem Steuerexperten der PlattesGroup und dem Leiter der Abteilung Residenten, mit Thomas Fitzner. Ich grüße dich, mein lieber Thomas, einmal mehr.
Thomas Fitzner
Grüß dich, Jörg.
Jörg Jung
Ja, ich habe es schon angesprochen, die berühmte Vermögensteuer. Ich glaube, wir hatten schon sehr oft das Vergnügen, über dieses Thema zu reden, und es wird ja jetzt wieder aktuell. Denn die Vermögensteuer, das berühmte Modelo 714, feiert ja wieder, wenn man so will, Erklärungsjubiläum am 31.12.
Thomas Fitzner
Ja, die Erklärung wird fällig gleichzeitig mit der Einkommensteuer, nämlich am 30. Juni des Folgejahres. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die Einkommen- und die Vermögensteuer immer unbedingt zusammen gemacht werden müssen, immer vorausgesetzt, dass die Vermögensteuer überhaupt ein Thema ist. Mittlerweile ist der Vermögensteuerfreibetrag auf den Balearen auf drei Millionen angehoben worden. Eine Erklärungspflicht kann aber schon bei zwei Millionen Bruttovermögen entstehen. Das heißt, Vermögen vor Abzug Verbindlichkeiten, zwei Millionen, da habe ich eine Verpflichtung, die Erklärung einzureichen, unabhängig davon, ob jetzt ein Steuerbetrag zahlungsfällig wird oder nicht. Erklärungspflichtig ist im Wortsinn alles, was kreucht und fleucht und steht und liegt, was man hat. Ich sage immer die Einkommensteuererklärung ist die Steuer auf das, was man bekommen hat im vergangenen Jahr, und die Vermögensteuer, bei der ist zu veranlagen, was man mit Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres hatte an Eigentum und dinglichen Rechten.
Jörg Jung
Das heißt, die Vermögensteuer interessiert überhaupt gar nicht, was ich am 30.12. habe. Die Vermögensteuer interessiert das, was ich am 31.12. habe.
Thomas Fitzner
Wenn du den Großteil deines Vermögens am 30. Dezember herschenkst, dann vermindert sich deine Bemessungsgrundlage erheblich. Es gibt wenige Millionäre, die diese Möglichkeit der steuerlichen Optimierung in Betracht ziehen. Aber tatsächlich haben wir den 31.12. als Stichtag. Allerdings mit Einschränkungen. Es gibt manche Daten, wo auch das Geschehen vorher in Betracht gezogen wird. Zum Beispiel bei der Ermittlung der Salden von Bankkonten, wo auch der durchschnittliche Saldo des vierten Quartals in die Berechnung mit einzubeziehen ist.
Jörg Jung
Noch mal ganz schnell zu den Freibeträgen, damit wir das nochmal geklärt haben. Das war ja im Prinzip, das ist ja das entscheidende Jahr jetzt 2024, denn wir hatten ja 700.000 als Freibetrag vorher pro Person, wohlgemerkt, und jetzt mit genau diesem Stichtag sind wir bei den 3 Millionen. Habe ich das richtig verstanden?
Thomas Fitzner
Das ist korrekt. Es kommt sogar noch was dazu. Wir haben - und das hatten wir auch bisher schon - noch einen zusätzlichen Freibetrag für die Hauptwohnsitzimmobile, wenn sie im Eigentum ist. Dann haben wir also bei optimalen Bedingungen pro Person 3,3 Millionen Euro Freibetrag. Wichtig dabei ist, dass wenn jetzt zum Beispiel ein Ehepaar die Vermögensteuererklärung einreicht, da schwappt der Freibetrag also nicht in die eine oder andere Richtung, sondern die Veranlagung findet streng getrennt statt. Es gibt keine gemeinsame Veranlagung bei der Vermögensteuer.
Jörg Jung
Das heißt übersetzt, ich habe ein Haus im Wert von 5 Millionen Euro, weil steuerpflichtig sind ja spanische Steuerbürger, sprich Residenten. Das komplette Weltvermögen, das man hat, wird ja besteuert als Vermögen. Jetzt sagen wir mal einfach, wir haben die Immobilie auf Mallorca, mal abgesehen davon, was in Deutschland ist. Wir haben eine Immobilie auf Mallorca, 5 Millionen Euro Wert, Partner und Ehepartner besitzen diese Immobile. Das heißt, da bin ich schon im Freibetrag, um das so zu übersetzen.
Thomas Fitzner
Grundsätzlich, kann man sich vorstellen, ich habe zwei Körbchen, ins eine Körbchen kommt alles rein, was ich habe, und ins andere alles, was ich an Verbindlichkeiten habe, und das wird dann abgezogen. Also unabhängig davon, ob die Verbindlichkeiten jetzt mit einem konkreten Vermögenswert in Verbindung stehen, werden die von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Umgekehrt, wenn ich jetzt zum Beispiel, nehmen wir mal gerade so ein Ehepaar, der eine Ehepartner leiht dem anderen Geld, dann hat zwar derjenige, der dieses Ehepartnerdarlehen bekommen hat, eine Verbindlichkeit. Aber bei dem, der das Darlehen gegeben hat, habe ich eine Forderung und diese Forderung ist ein Vermögenswert, der in der Vermögensteuer auch einzutragen ist. Das heißt, unabhängig davon, ob es eine Hypothek ist, ob es ein Bankdarlehen ist, ob es ein Darlehen von einer Gesellschaft ist oder von einer Privatperson - es fließt alles in diese Berechnung der Vermögensteuer ein.
Jörg Jung
Und wir reden, wie eben schon erwähnt, vom Weltvermögen. Wir reden die ganze Zeit von Immobilie, aber wir reden nicht nur von unbeweglichem Vermögen, auch bewegliches Vermögen, alles kommt mit rein.
Thomas Fitzner
Alles, darum habe ich zu Beginn gesagt, alles was kreucht und fleucht und was steht und liegt. Alles was man hat, einschließlich dinglicher Werte. Also ich gebe ein Beispiel: Ich habe eine Rentenversicherung mit Kapitalwert, mit Rückkaufwert. Da sagt das Finanzamt, okay, das ist jetzt eine Versicherung, da kann ich jederzeit den Rückkauf umsetzen, und dieser Rückkaufwert ist dann Bestandteil meines Vermögens. Oder nehmen wir mal eine Rentenversicherung, die bereits ausgezahlt wird. Da wird dann unter Zuhilfenahme einer vorgegebenen Formel errechnet, wie viel diese Kapitalrentenversicherung, die bereits in Auszahlung sich befindet, nach Maßgabe meines Lebensalters und nach Maßgabe des ausbezahlten Betrages, was die insgesamt wert ist. Es wird also als Vermögenswert auch eingerechnet.
Jörg Jung
Und der Unterschied zu Deutschland, um das auch noch mal klarzustellen, also am 30. Juni, wenn es dann auch um die Vermögensteuer geht, habe ich die Frist, im Prinzip diese Erklärung einzureichen, aber dann auch bitte monetär. Also das ist nicht nur Erklärung einreichen und dann kriegst du irgendwann Zahlungsaufforderung. Das hat bitte alles Hand und Fuß zu haben beim spanischen Fiskus.
Thomas Fitzner
Ja, genau, also mit einem kleinen Unterschied, dass es in Deutschland noch keine Vermögensteuer gibt. Aber grundsätzlich funktioniert in Spanien die Selbstveranlagung so: Ich muss die Erklärung selbst erstellen oder erstellen lassen und mit der Einreichung dann auch bezahlen. Und das Finanzamt schaut sich dann die Erklärungen nach dem Stichprobenprinzip an oder aber, wenn es Auffälligkeiten bemerkt, und meldet sich dann mit einer Rückfrage oder leitet ein Verfahren ein.
Jörg Jung
Gibt es da auch Gestaltungsmöglichkeiten, ohne zu sagen, ich verkaufe jetzt irgendwie alles? Also gibt es da auch so kleine Kniffs, die man da anwenden kann, zum Beispiel, um die Vermögensteuer anderweitig noch zu umgehen?
Thomas Fitzner
Also du sprichst jetzt die wichtige Frage der Optimierungsmöglichkeiten an. Wie zahle ich möglichst wenig oder gar keine Vermögensteuer? Und da gibt es grundsätzlich die folgenden Optionen. Eine Option besteht darin, und das ist natürlich nur ein beschränkter Personenkreis, der das anwenden kann, dass ich Vermögen als Unternehmensvermögen deklariere und somit befreie. Also beispielsweise Firmenanteile. Nehmen wir an, ich beziehe den Großteil meines Einkommens aus einer leitenden Funktion einer Firma, die mir selber gehört. Dann habe ich gute Möglichkeiten, den Wert dieser Anteile komplett in die Befreiung reinzukriegen. Oder aber nehmen wir mal an, eine Familie betreibt ein Hotel, und die hat dieses Hotel im direkten Eigentum. Und das gesamte Einkommen dieser Familie kommt aus dem Hotel. Dann habe ich auch dort die Möglichkeit einer vermögensteuerlichen Befreiung. Also erste Option Befreiung als Unternehmensvermögen. Die zweite Option ist, dass ich das Vermögen möglichst breit verteile. Ich habe ja für jeden Steuerpflichtigen einen Freibetrag - wenn man eine Familie betrachtet würde, mit jedem neuen Eigentümer des Vermögens kommt dann ein zusätzlicher Freibetrag hinzu. Also ein Ehepaar hat schon mindestens 6 Millionen Euro Freibetrag, nicht 3 Millionen. Oder eine Familie - das ist zum Beispiel einer der Gründe, warum es interessant sein kann, im Sinne einer in der Nachfolgeregelung ohnehin geplanten Vermögensübertragung das schon zu Lebzeiten zu machen, das heißt, das Vermögen möglichst breit über die Familie zu verteilen. Und damit erreicht man aufgrund des progressiven Charakters dieser Steuer und aufgrund der zusätzlichen Freibeträge enorme Vorteile. Und dann gibt es eventuell noch die Möglichkeit, aber das ist auch nur für einen beschränkten Personenkreis zugänglich, dass man über DBA, also über Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens eine vermögensteuerliche Optimierung erlangt. Dann gibt es also nach den beiden erwähnten Möglichkeiten der Befreiung von Unternehmervermögen und der möglichst breiten Verteilung des Vermögens auf die ganze Familie noch eine dritte Möglichkeit, die sogenannte Deckelung. Es gibt eine Regelung im Vermögensteuergesetz, die verhindern soll, dass Personen mit einem starken Missverhältnis zwischen Einkommen und Vermögen mehr Steuern zahlen, als sie verdienen. Als Beispiel könnte man jemand nennen, der unverhofft eine riesige Immobilie erbt, aber kein Geld, und der hat dann einen riesigen Vermögenswert, aber ein geringes Einkommen und müsste jetzt eine sehr hohe Vermögensteuer bezahlen. Da gibt es in Spanien die Regelung, dass die Summe aus Einkommen und Vermögensteuer nicht höher sein darf als 60 Prozent des Einkommens. Also eine sogenannte Deckelung. Das ist jetzt in Schlagzeilen gesprochen. Die Regelung hat dann auch so ein paar Wenns und Abers, aber das würde jetzt zu weit führen. Schematisch erklärt funktioniert die so in dieser 60-Prozent-Schwelle. Das heißt, wenn jemand im Vergleich zum Vermögen ein relativ geringes Einkommen hat, dann wird die Vermögensteuer so lange herabgesetzt, bis diese 60 Prozent-Schwelle erreicht ist. Allerdings bleibt ein Sockel von 20 Prozent immer erhalten. Das heißt, die Vermögensteuer kann über diesen Weg um maximal 80 Prozent reduziert werden. Und das ist natürlich für all jene eine interessante Optimierungsmöglichkeit, die ihr Einkommen steuern können. Also wir haben Mandanten, die über diesen Weg eine sehr gute Optimierung der Vermögensteuer erreichen.
Jörg Jung
Wir reden natürlich zum Beispiel jetzt die ganze Zeit von Immobilie. Ja, der Wert der Immobilie, das ist ja auch so ein eigentlich fast schwammiges Thema. Also wie wird denn das berechnet?
Thomas Fitzner
Immobilien sind ein gutes Beispiel dafür, wie komplex das Steuerrecht ist. Tatsächlich gibt es für fast jede Steuer eine eigene Bewertungsvorschrift. Für die Vermögensteuer ist es bei Immobilien relativ einfach. Das ist der Bruttoanschaffungswert, also nicht der Zeitwert oder der Verkehrswert, wie viel die Immobile heute wert ist, sondern tatsächlich der Bruttoanschaffungswert oder aber der Katasterwert. Bei manchen sehr alten Immobilien kann der Katasterwert manchmal höher werden als der Bruttoanschaffungswert. Das sind Immobilien, die vor 30, 40 Jahren für einen Appel und ein Ei gekauft wurden. Da kann das zu dieser Situation führen. Drum muss der Katasterwert immer mit im Auge behalten werden. Der ist ja normalerweise weit unter dem Anschaffungswert, aber es kann in Ausnahmefällen eben dazu kommen, dass der den Anschaffungswert überholt. Und bei den Firmenanteilen haben wir zum Beispiel auch eine eigene Regelung. Dort hängt es davon ab, ob die Firma börsengehandelt ist, ob die Bilanz wirtschaftsgeprüft ist oder ob sie nicht wirtschaftsgeprüft ist. Und für jeden dieser Fälle gibt es dann eine eigene Bewertungsrichtlinie.
Jörg Jung
Diese politische kleine Glaskugel, die lasse ich mir nicht nehmen im Prinzip, in Deutschland spekuliert man ja, ob mit der neuen Regierung die Vermögensteuer nicht wieder eingeführt wird oder eingeführt wird allgemein. Wie ist es in Spanien, bzw. auf den Balearen - kann man auch mal irgendwann damit rechnen, dass eventuell die Vermögensteuer abgeschafft wird?
Thomas Fitzner
Nachdem sich die politischen Lager zum Thema Vermögensteuer eindeutig und sehr nachdrücklich positioniert haben, hängt das Schicksal der Vermögensteuer komplett von der politischen Entwicklung in Spanien in den nächsten Jahren ab. Das heißt, es hängt davon ab, im Wesentlichen, ob die Regierungskoalition in Madrid hält, wann es die nächsten Wahlen gibt. Und vor allen Dingen natürlich, ob es bei diesen Wahlen dann zu einem Machtwechsel kommt. Solange das linke Lager, bzw. die Linkskoalition an der Macht ist, würde ich jetzt mit einer Abschaffung der Vermögensteuer kurz- und mittelfristig nicht rechnen. In unserer Beratung gehen wir in jedem Fall von einem Weiterbestehen der Vermögensteuer aus, weil das für die meisten der Mandanten, die wir betreuen und die wir im Hinblick auf den Wegzug aus Deutschland, Österreich, Schweiz nach Spanien beraten, ein ganz wichtiges Thema ist.
Jörg Jung
Wir haben wieder einmal sehr, sehr viel gelernt, auch zum Thema Vermögensteuer. Denken Sie daran, Stichtag 31.12. Ich bedanke mich bei Thomas Fitzner, Steuerexperte bei der PlattesGroup und der Abteilungsleiter der Abteilung Residenten, genau die betrifft das nämlich, und wünsche dann schon mal guten Rutsch ins neue Jahr.
Thomas Fitzner
Danke gleichfalls Jörg. Tschüss!
Autor: Jörg Jung /Mitarbeit: ff