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Stichtag 31.12.: Steuerliche Pflichten für Nichtresidenten auf Mallorca

Asesor fiscal Christian Plattes erläutert die Einkommensteuererklärung für Immobilienbesitzer in Spanien.

Steuerpflicht auf Mallorca, symbol, KI

Der Jahreswechsel naht und mit ihm wichtige steuerliche Pflichten und Fristen für Immobilienbesitzer in Spanien. Willi-pedia Podcast-Producer Jörg Jung spricht mit Christian Plattes, Asesor Fiscal der PlattesGroup, über die entscheidenden steuerlichen Verpflichtungen für Nichtresidenten zum Jahresende, wie das berühmte Modelo 210 und die Vermögensteuer. Gemeinsam klären sie Fragen wie:

  • Was bedeutet die Selbstnutzungsteuer und wer ist davon betroffen?

  • Wie wird die Steuer für Nichtresidenten berechnet?

  • Welche Besonderheiten gelten bei Ferienvermietung und Doppelbesteuerung?

  • Warum spielt die 183-Tage-Regel eine so wichtige Rolle?

Hören Sie rein und seien Sie bestens vorbereitet für den 31.12.!

Jörg Jung
Stichtag 31.12., in diesem Jahr wäre es dann 2024 und das ist, was spanische Steuer angeht ein sehr wichtiger Stichtag. Wir reden darüber. Und zwar mit Christian Plattes, dem Asesor Fiscal der PlattesGroup. Hallo Christian, ich grüße dich.
 

Christian Plattes
Hallo Jörg, wie geht's dir?

Jörg Jung
Ja, mir geht es den Umständen entsprechend. Meine KI-Stimme läuft noch, wie man hört. Wie geht es dir jetzt zum Jahresende?

Christian Plattes
Ganz in Ordnung. Wir haben sehr viel zu tun. Viele Umstrukturierungen, viele Anfragen. Die Weihnachtsstimmung hält sich noch begrenzt.

Jörg Jung
Genau deswegen. Wegen des Stichtags, habe ich ja gerade erwähnt. 31.12. Dwird die Arbeit nicht weniger in der PlattesGroup unter anderem. Was mir jetzt ins Auge gesprungen ist, ist das berühmte Modelo 210. Was heißt denn das? Also musste ich in Spanien Steuern zahlen, wenn ich in Deutschland ansässig bin oder dort lebe. Das ist ja im Prinzip die Kernaussage dieses Modelo 210.

Christian Plattes
Genau. Also ich würde da noch mal ein oder zwei Schritte zurückgehen. Grundsätzlich ist es so, wenn man eine spanische Immobilie hier hält, gibt es eine sogenannte Selbstnutzungssteuer. Das ist im Grunde genommen eine Zweitwohnsitzsteuer. Ähnliches wie es das auch in der Schweiz gibt als Beispiel. Und es wird der mögliche Nutzen der Immobilie besteuert. Das ist für Nicht-Residenten und Residenten genau gleich. Heißt, wenn ich jetzt beispielsweise in Deutschland oder wo auch immer auf der Welt lebe, also nicht in Spanien und eine Immobilie hier halte, ist das per se ein Zweitwohnsitz und somit unterliegt der einer Zweitwohnsitzsteuer. Also diese selbst Nutzungssteuer. Was viele Leute interpretieren ist, ja, ich war ja nicht da dieses Jahr. Also muss ich die auch nicht zahlen. Leider nein. Es ist in der Tat so, dass die Möglichkeit, die Immobilie zu nutzen, schon ausreicht, um diese Steuererklärung einreichen zu können und zu müssen, besser gesagt. Wann ist dieser Nutzen da oder die Möglichkeit dieses Nutzens da? Wenn die Immobilie zu meiner Verfügung steht, also nicht vermietet wird und nicht im Bau ist und der Bau nicht so groß ist, dass ich nicht drin leben kann. Also wenn ich einen Umbau habe, aber trotzdem weiter drin leben kann, fällt die weiterhin an? Diese Erklärung muss ich am Ende jedes Folgejahres einreichen. Also wir haben jetzt bis zum 31.12. die Erklärungen von 2023 einzureichen.

Jörg Jung
Das heißt also, wenn ich mir zum Beispiel jetzt 2024 in Spanien als Nicht-Resident ein Häuschen gekauft habe in diesem Jahr oder heute meinetwegen. Dann muss ich darauf achten im Winter nächsten Jahres, ist das richtig?

Christian Plattes
Das ist richtig und man muss auch nur anteilig die Erklärung einreichen. Also wenn ich jetzt beispielsweise im November erworben habe, dann muss ich auch nur für November und Dezember diese Erklärung einreichen, dann würden dann das Jahr darauf diese zwölf Monate anfallen.

Jörg Jung
Von wie viel Prozent reden wir, wenn es um die Steuer geht? Also wie berechnet sich die Steuer?

Christian Plattes
Also die Berechnung, die ist so, man nimmt einmal die Grundsteuer, die gibt es ja in fast allen Ländern wie auch in Spanien. In Spanien wäre es die IBI und da drauf steht ein Katasterwert. Der Katasterwert ist ein Wert, den die Gemeinde ermittelt, wie viel diese Immobilie wert ist. Da gibt es dann einen Gebäudewert und ein Grundstückswert darauf.Eine Ähnlichkeit wäre in Deutschland vielleicht der Einheitswert. Den kennt man vielleicht noch und man nimmt diesen Katasterwert. Davon nimmt man entweder 1,1 oder 2%, je nachdem, ob die Gemeinde die Immobilie in den letzten zehn Jahren geprüft hat. Also wenn sie die Immobilie in den letzten zehn Jahren geprüft hat, dann nimmt man 1,1 %. Wenn nicht, dann 2% von diesem Katasterwert. Leider ist es so, dass momentan die meisten Gemeinden eher hinterher liegen mit den Prüfungen, also fast alle Gemeinden mit 2% berechnet werden müssen und darauf dann nochmal entweder mit 19 oder 24%. Wann 19, wann 24? Wenn ich EU Bürger bin, dann mit 19. Wenn ich nicht EU Bürger bin, dann mit 24 %.

Jörg Jung
Jetzt ist die Frage nach der Steuer in Spanien, die muss ich entrichten. Ist klar, auch wenn ich jetzt Nicht-Resident bin und so weiter und so fort, habe aber in Deutschland auch noch eine Steuererklärung zu machen. Also wie sind denn da die Formen? Spanien, Deutschland? Sprich Doppelbesteuerungsabkommen?

Christian Plattes
Genau, Du hast es schon richtig angesprochen. Es gibt etwas, das heißt Doppelbesteuerungsabkommen. Das sind im Grunde genommen Verträge, die die jeweiligen Finanzämter unter sich beschließen und die sagen okay, wann darf ich was besteuern? Also wenn ich jetzt ein deutscher Steuerbürger bin und in Spanien Einkünfte erziele, darf Deutschland die besteuern, ja oder nein? Und das sind so Thematiken, die in diesen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sind. Eine Selbstnutzungssteuer, so wie sie es in Spanien gibt, gibt es in Deutschland nicht. Also würde die hier einmal in Spanien anfallen und in Deutschland, ich sag mal verpuffen. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass es zwischen Deutschland und Spanien eine Anrechnung gibt. Das heißt, wenn ich in Spanien eine Steuer zu zahlen habe und es die auch in Deutschland gibt, kann ich die gezahlte Steuer in Spanien bei meiner Steuer in Deutschland anrechnen.

Jörg Jung
Was ist denn jetzt, wenn ich eine Immobilie habe, aber wenn ich die intensiv zum Beispiel Ferienvermiete, ist ja auch auf Mallorca ein Riesenthema. Da gibt es sehr viele Diskussionen. Wie verhält sich das steuerlich?

Christian Plattes
Das ist genau eigentlich der Fall, wo dann eine Anrechnung auch als Beispiel zutage kommen würde. Also ich habe hier Mieteinnahmen der spanische Fiskus sagt, lieber Herr Max Mustermann, Sie haben auf mein Land Mieteinnahmen erzielt, ich darf diese besteuern, auf den Gewinn den ich erziele, werde ich mit entweder 19 oder 24 % besteuert, je nachdem ob ich EU Bürger bin oder nicht. Und Deutschland sagt dann, lieber Herr Max Mustermann, Sie sind hier in Deutschland ansässig ich darf diese Mieteinnahmen versteuern, als wäre die Immobilie in Deutschland laut deutschen Steuerregeln. Dann rechnet der deutsche Fiskus seine Steuer aus und auf den Überschuss, also das, was es eigentlich dann zu besteuern gibt, wird dann nochmal die spanische Steuer angerechnet. Also das geht nochmal als Minus da runter und erst dann wird in Deutschland besteuert.

Jörg Jung
Jetzt kommt noch ein großes Thema, ein weiterer Stichtag 31.12. Und da geht es wirklich darum, bin ich überhaupt in Spanien ansässig oder nicht? Wir erinnern uns an die berühmte 183 Tage Regel. Da kann man auch schon mal ganz schnell Spanier sein. Auf einmal zumindest in Spanien ansässig. Und dann heißt es, guten Tag Vermögenssteuer. Da ist ja auch jetzt 31.12. Stichtag, oder? Und da darf man auch nicht schludern.

Christian Plattes
So ist es. Genauso ist es. Vermögenssteuer, da fällt momentan auch sehr viel Beratung an. Es ist so, die Vermögenssteuer ist eine Stichtagssteuer. Sprich, ich mache ein Foto davon, von dem Vermögen, was ich am 31.12. in Spanien habe, wenn ich nicht ansässig bin, also ich sage mal in Deutschland ansässig bin, dann werde ich für das direkte oder indirekte unbewegliche Vermögen, was ich am 31.12. in Spanien habe, besteuert. Heißt, wenn ich jetzt am 30.12. meine Immobilie verkaufen sollte, bin ich nicht vermögenssteuerpflichtig, wenn ich die Immobilie am 30.12. erwerbe. Bin ich für das gesamte Jahr vermögenssteuerpflichtig. Und wenn ich jetzt natürlich, du hast es schon erwähnt, spanischer Resident bin, dann bin ich für das Weltvermögen vermögenssteuerpflichtig. Jetzt, ohne zu sehr in die Tiefe zu gehen, umso mehr Vermögen man hat, umso mehr Vermögenssteuer fällt an, natürlich. Das ist eine progressive Steuer, die sehr, sehr wehtun kann, umso höher es wird. Es gibt Möglichkeiten da diese Vermögenssteuer zu umgehen. Da würde ich aber in der Tat einen Beratungstermin beim einem Steuerberater empfehlen, weil da gibt es sehr viele Möglichkeiten, die aber auch mit der Lebenssituation vereinbart werden müssen. Eine große Headline gibt es dieses Jahr auf den Balearen. Die Balearen haben die Freibeträge, die bis 700.000 € sind pro Person auf 3 Millionen erhöht. Also jeder Steuerpflichtige, der unbewegliches Vermögen direkt oder indirekt hält, also direkt als Privatperson oder indirekt über Firmen. hat einen Freibetrag von 3 Millionen.

Jörg Jung
Und das greift ja jetzt im Prinzip genau in diesem Jahr, also auf den Stichtag 31.12. und greift dann im Prinzip für den entsprechenden Zahlungstermin der Steuer, der dann ja im Frühjahr ist. Das darf man ja auch nicht verwechseln. Also der Stichtag, wie du auch gesagt hast, Foto machen 31.12, später wird dann berechnet. Aber genau jetzt greift auf diese Freibetragsgrenze für dieses Jahr ins nächste Jahr hinein.

Christian Plattes
Genau, genau. Also es ist so, dass das man ein bisschen mehr durchatmet, weil 700.000 € ist momentan mit den aktuellen Immobilienpreisen auf den Balearen sehr schnell erreicht. Aber mit 3 Millionen hat man einen größeren Puffer, der speziell mit mehreren Immobilieneigentümern sehr schnell sehr weit ausgebaut werden kann. Und somit kann man ein bisschen mehr durchatmen. Und du hast es richtigerweise gesagt, 31.12. wird das Foto gemacht und die Erklärungspflicht ist dann bis spätestens am 30. 06.2025.

Jörg Jung
Gut, dass wir das mal geklärt haben. Aber der Christian Plattes, der hat es auch richtig gesagt, am besten ist man aufgehoben, wenn es um diese Dinge geht beim persönlichen Gespräch mit dem Steuerberater, sprich der PlattesGroup. Und da ist er halt, der Asesor Fiscal der PlattesGroup, Christian Plattes. Wir werden uns die Tage nochmal ein bisschen drüber unterhalten. Es gibt natürlich noch mehrere Stichtage und viel mehr zu bereden, aber ich glaube, das Wichtigste für den 31.12. das haben wir jetzt geklärt. Vielen Dank und an Sie natürlich dann entsprechend hier nicht verpennen. 31.12. dauert nicht mehr so lange. Vielen Dank, Christian Plattes.

Christian Plattes
Ich danke Dir. Ciao, Ciao!

 

Autor: Jörg Jung /

13. Dezember 2024

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