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Die deutsche KG als Lösung für die Vermögensteuer

Auf Initiative von European@ccounting hat sich die spanische Steuerbehörde erstmals explizit zum Thema geäußert

23. März 2019

Auf Initiative von European@ccounting hat sich die spanische Steuerbehörde erstmals explizit zur Behandlung deutscher Kommanditgesellschaften in der Vermögensteuer geäußert. In einer verbindlichen Auskunft vom 28. Februar 2019 wird festgestellt, dass Artikel 21 des Doppelbesteuerungsabkommens zugunsten des Steuerpflichtigen ausgelegt wird, indem die so genannte 50 %-Regel Anwendung findet.

Da in Spanien bei einer „Gesellschaft mit direkter Einkommenszurechnung“ nach geltender inländischer Doktrin nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen direkt dem Gesellschafter zugerechnet und die Gesellschaft somit als fiskalisch transparent behandelt wird, bestanden bisher fundierte Zweifel, ob die 50 %-Regel hier Anwendung finden kann. Diese Zweifel sind nun ausgeräumt, wenngleich die Auskunft selbst äußerst knapp formuliert ist und keine detaillierte Begründung liefert.

Somit ergeben sich nunmehr speziell für Strukturen, mit denen einerseits das Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung umschifft wird und andererseits für optimierte Neugestaltungen ohne Vermögensteuer, ein Gestaltungsspielraum, der als gefestigt betrachtet werden kann.

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