Capital Gains-Steuer | Steuer auf Veräußerungsgewinn
Die Capital Gains-Steuer ist in einigen ausländischen, insbesondere angloamerikanischen Rechtsordnungen als Besteuerung von Veräußerungsgewinnen definiert. Teilweise wird im Erbfall eine Veräußerung sämtlicher Vermögenswerte fingiert, deren Besteuerung dann eine nicht vorhandene Erbschaftsteuer ersetzt, so zum Beispiel in Kanada.