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Elektronische Unterschrift | Behördenkommunikation

Die elektronische Unterschrift (certificado electrónico o digital) ist Grundvoraussetzung, um an der elektronischen Kommunikation mit den Behörden in Spanien teilzunehmen.

Die elektronische Unterschrift wird von der betreffenden Person eingeholt, auf Wunsch mit unserer Unterstützung/Begleitung. Dieses „certificado electrónico“ ist die Grundvoraussetzung, um an der elektronischen Kommunikation mit den Behörden teilzunehmen. Um uns die umfassende Betreuung zu anzuvertrauen, muss lediglich ein Auftrag erteilt und die elektronische Unterschrift auf einem Computer im Büro der PlattesGroup installiert werden.

Die elektronische Unterschrift ermöglicht u.a.:

  • Einrichtung des elektronischen Postkastens / Postbox
  • Abrufen/Prüfen bereits eingereichter Steuererklärungen
  • Prüfung der bei den Finanzämtern vorliegenden Stammdaten
  • Erledigung zahlreicher Behördenverfahren bei Sozialversicherung, Katasteramt, Grundbuchamt auf elektronischem Weg
  • Die vereinfachte Einholung einer elektronischen Unterschrift für eine Gesellschaft, wenn der Geschäftsführer bereits selbst als natürliche Person eine solche Unterschrift erhalten hat.
  • Beantragung und Gültigkeit

Für die zeitliche Planung ist zu berücksichtigen, dass die Beantragung dann einen Besuch beim Notar erfordert, wenn die Beantragung beim Finanzamt durch uns vorgenommen werden soll. Sofern das notarielle Dokument im Ausland erstellt wird, sind eine Apostille (internationaler Beglaubigungsstempel) und eine beeidete Übersetzung nötig. Das Verfahren beim Finanzamt ist etwas komplex und terminkritisch (u.a. ist die persönliche Vorsprache zu einem vorgegebenen Zeitpunkt erforderlich), daher empfehlen wir die Durchführung durch unsere Kanzlei.

Die elektronische Unterschrift für natürliche Personen ist 4 Jahre lang gültig (für juristische Personen 2 Jahre) und muss dann mit demselben Verfahren wie bei der ersten Beantragung erneuert werden. 

Unsere Kompetenzzentren

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