Family Office | Verwaltung Familienvermögen
Der Begriff Family Office kommt aus dem englischen Sprachraum und bezeichnet eine Gesellschaft, deren Zweck die Verwaltung des privaten Großvermögens bzw. Familienvermögens einer Eigentümerfamilie ist. Die Aufgaben eines Family Offices sind aber grundsätzlich nicht beschränkt.
Die verschiedenen Akpekte
Ein Family Office unterstützt eine Familie oder einen Vermögensinhaber (Single Family Office) oder mehrere Familien oder Vermögensinhaber (Multi Family Office) bei der ganzheitlichen Steuerung und Koordination des Managements ihres / seines Vermögens auf Grundlage einer und im Bedarfsfalle einer Familienstrategie und Nachfolgeplanung.
Das Family Office ist hinsichtlich seiner strategischen Beratung der Familie und/oder des Vermögensinhabers ganzheitlich orientiert und ist daher in der Lage, Beratungs-, Kontroll- und Steuerungsfunktionen in allen Assetklassen wahrzunehmen.
Das Family Office ist einzig den Interessen der Familie oder des Vermögensinhabers verpflichtet und ist daher unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist das Family Office nicht operativ auf den Feldern tätig, auf denen es im Rahmen einer Kontrollfunktion die Leistungen von für die Familie oder den Vermögensinhaber mandatierten Leistungserbringern überwacht, beispielsweise Vermögensverwaltung oder Management eigener Fonds.
Inhaber eines Family Office sind die betreuten Familien oder Vermögensinhaber selbst und / oder das Management des Family Office, nicht jedoch die Anbieter von Vermögensanlageprodukten oder sonstigen operativen Leistungen wie Finanzdienstleistungen wie beispielsweise Banken, Vermögensverwalter, Steuer- oder Rechtsberater.
Das Family Office finanziert seinen Betrieb grundsätzlich ausschließlich auf Honorarbasis. Zahlungen durch Dritte an das Family Office wie beispielsweise Provisionszahlungen dürfen nur in Ausnahmefällen als Vergütungskomponente angenommen werden, wenn dies in jedem Einzelfall mit der betreffenden Familie und/oder dem betreffenden Vermögensinhaber abgestimmt wurde und sie/er hierdurch eine Honorarentlastung erfährt, wenn auszuschließen ist, dass die betreffende Vermögenstransaktion seitens des Family Office vor dem Hintergrund der in Aussicht stehenden Zahlungen initiiert wurde.
Der Privatanleger, Kapitalanleger, Kapitalgeber oder Investor ist eine natürliche Person, die als Marktteilnehmer Investitionen zum Zwecke der langfristigen Vermögensmehrung oder der Selbstnutzung nachfragt.
Ein institutioneller Anleger ist ein Anleger, dessen Kapitalanlagen so hoch sind und / oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.