Belastung eines Grundstücks | Wasserrechte, Wegerechte, Nießbrauch
Als Belastung eines Grundstücks können Wege-, Wasser und/oder Nießbrauchrechte vorhanden sein. Ein typisches Wegerecht ist zum Beispiel das Zugangsrecht des Nachbarn, um auf sein Grundstück zu kommen. Wasserrechte sind auf Mallorca auch nicht unüblich, wenn der Nachbar etwa seine Wasserleitungen durch das Grundstück legen muss, um an Frischwasser heranzukommen. Als Teil eines Nießbrauchrechts kann beispielsweise ein Wohnrecht mit oder ohne Recht zur Weitervermietung der Immobilie eingeräumt sein.
Nicht alle diese Rechte werden sich löschen lassen. Steht dem Nachbar tatsächlich eines der oben beschriebenen Wege- oder Wasserrechte zu, so wird sich dies durch Erwerb der Immobilie nicht ändern. Es kann aber auch sein, dass dem Nachbarn diese Rechte nie zugestanden haben oder mittlerweile weggefallen ist. In jedem Fall ist eine gründliche Prüfung erforderlich, um die Konsequenzen dieser Belastungen zu kennen, falls ein lastenfreier Erwerb nicht möglich ist. Kann eine Löschung vorgenommen werden, so sollte diese vor dem Kauf auf Kosten des Verkäufers durchgeführt werden.