Libro Contable | Rechnungsbücher
Alle Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit ausüben, sind verpflichtet, die Rechnungsbücher im Handelsregister der Autonomieregion, in dem sich der Geschäftssitz befindet, vorzulegen. Diese Verpflichtung betrefft gewerbliche Unternehmen, aber auch Selbständige. Inhalt der Rechnungsbücher sind alle Buchungsvorgänge der vergangenen Periode.
Sie sind gemeinsam mit dem Jahresabschluss (Cuentas Anuales) bis spätestens 25. Juli des Folgejahres einzureichen.
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