Libros Contables | Rechnungsbücher in Spanien
Alle Unternehmen und Selbständigen, die in Spanien eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, sind verpflichtet, ihre Rechnungsbücher (Libros Contables) jährlich beim zuständigen Handelsregister, dem sogenannten Registro Mercantil der autonomen Region vorzulegen, in der sich ihr Geschäftssitz befindet.
Diese Verpflichtung dient der rechtlichen Nachvollziehbarkeit aller Geschäftsvorgänge und betrifft insbesondere folgende Bücher:
das Tagebuch (Libro Diario),
das Inventar- und Jahresabschlussbuch (Libro de Inventarios y Cuentas Anuales),
sowie gegebenfalls weitere steuerlich oder handelsrechtlich relevante Aufzeichnungen.
Frist zur Einreichung
Die Libros Contables müssen digital signiert und zusammen mit dem Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister eingereicht werden – bei Geschäftsjahresende zum 31. Dezember also spätestens bis zum 30. April.
Eine verspätete Einreichung kann zu Sanktionen sowie zur Unwirksamkeit der Buchführung im Streitfall führen. Unternehmer und Selbständige sollten die Vorbereitung der Buchführung und der Jahresabschlüsse frühzeitig mit ihrem Steuer- oder Unternehmensberater koordinieren, um Fristen sicher einzuhalten.
(Stand: Mai 2025/ng)
Weiterführende Informationen zum Thema
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