Libro Contable | Rechnungsbücher
Alle Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit ausüben, sind verpflichtet, die Rechnungsbücher im Handelsregister der Autonomieregion, in dem sich der Geschäftssitz befindet, vorzulegen. Diese Verpflichtung betrefft gewerbliche Unternehmen, aber auch Selbständige. Inhalt der Rechnungsbücher sind alle Buchungsvorgänge der vergangenen Periode.
Sie sind gemeinsam mit dem Jahresabschluss (Cuentas Anuales) bis spätestens 25. Juli des Folgejahres einzureichen.
Weiterführende Informationen zum Thema
Enzyklopädie
Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Unterlagen in Spanien
In diesem Abschnitt werden gesetzlich relevante Aufbewahrungsfristen in Spanien…
Enzyklopädie
Bilanz in Spanien - rechtliche Grundlagen
Entsprechend dem Dualismus der spanischen rechtliche Grundlagen für…
Enzyklopädie
Buchführung in Spanien - gesetzliche Anforderungen
Die Pflicht zur Buchführung ergibt sich aus Artikel 25 CCom. Ein bestimmtes…
Beratungsanfrage