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Maklerhonorar auf Mallorca | Immobilien Makler

In nahezu allen Immobilienoperationen wird eine Immobilienagentur oder ein Immobilienmakler involviert sein. Ihre Aufgabe ist es, die Parteien (Käufer und Verkäufer) miteinander in Verbindung zu setzen. Die Tätigkeit des Maklers ist in Spanien kein geschützter Beruf, was im Umkehrschluss bedeutet, dass grundsätzlich erstmal jeder als Vermittler bei einem Immobiliengeschäft auftreten kann. Jedoch ist es einigen Berufsgruppen – z.B. Rechtsanwälten aufgrund ihrer Standesrichtlinien – untersagt, als Makler tätig zu werden. Kommt es aufgrund der Aktivität der Agentur oder des Maklers zum Abschluss des Kaufvertrages, so entsteht ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision. Die Höhe der Provision ist dabei nicht gesetzlich vorgegeben, sondern kann frei zwischen den Parteien verhandelt werden.

Auf Mallorca hat sich jedoch eine durchschnittliche Maklerprovision in Höhe von 5 % etabliert. Hinzu kommt noch die spanische Mehrwertsteuer in Höhe von 21 %. Häufig stellt sich dabei die Frage, ob der Verkäufer oder der Käufer die Maklerprovision zu tragen hat. Dabei gilt in Spanien grundsätzlich das Auftragsprinzip, d.h. die Partei, die dem Makler den Auftrag erteilt hat, verpflichtet sich auch seine Provision zu zahlen. Da es in der Praxis in fast allen Fällen der Verkäufer sein wird, der die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, um seine Immobilie zu verkaufen, trifft die Zahlungspflicht in der Regel ihn. Nur in Ausnahmefällen kann der Käufer zur Zahlung der Maklerprovision herangezogen werden. Es steht den Parteien jedoch frei, Abweichendes zu vereinbaren. Praktisch wird es meistens so gehandhabt, dass der Käufer die vom Verkäufer zu zahlende Maklerprovision vom vereinbarten Kaufpreis einbehält und bei Unterschrift der Notarurkunde dem Makler einen Scheck in entsprechender Höhe aushändigt.

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