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Modelo 179 | Informationserklärung zur Ferienvermietung

Mit dieser Informationserklärung müssen Vermittler von Ferienimmobilien Auskunft über alle durch sie vermittelten Mietgeschäfte auf spanischem Staatsgebiet geben. Mit Hilfe der so erhaltenen Daten will das Finanzamt die Steuererklärungen der Immobilienbesitzer auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.

Der Oberste Gerichtshof hatte die Erklärung im Jahr 2020 aufgrund eines juristischen Formfehlers verworfen. In einer entsprechend korrigierten Fassung wurde das Modelo 179 im Jahr 2021 wieder eingeführt.

Fälligkeit

Per 2023 muss die Erklärung jährlich statt quartalsweise eingereicht werden. Die Abgabefrist endet am 31. Januar des Folgejahres. Die Informationserklärung für das Jahr 2023 kann also vom 1. bis 31. Januar 2024 abgegeben werden.

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