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Freistellungsmethode | Vermeidung von Doppelbesteuerung

Die Freistellungsmethode ist neben der Anrechnungsmethode eine der zwei hauptsächlichen steuerlichen Konstruktionen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Methoden werden sowohl als unilaterale Vorschrift im nationalen Steuerrecht wie auch in Doppelbesteuerungsabkommen eingesetzt. Die Freistellungsmethode vermeidet die Doppelbesteuerung, indem Einkünfte oder Vermögen aus dem Ausland im Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freigestellt werden. Die Freistellungsmethode kann zum einen als unbedingte oder bedingte Freistellung und andererseits als Freistellung mit oder ohne Progressionsvorbehalt ausgestaltet sein.

Die unbedingte Freistellung wird vom Ansässigkeitsstaat gewährt, unabhängig ob der Quellenstaat die Einkünfte oder das Vermögen auch wirklich besteuert. Dagegen wird die bedingte Freistellung vom Ansässigkeitsstaat nur gewährt, wenn der Quellenstaat die Einkünfte oder das Vermögen auch wirklich besteuert. Beim Progressionsvorbehalt werden die Einkünfte oder das Vermögen aus dem Quellenstaat im Ansässigkeitsstaat zur Berechnung des maßgeblichen Steuersatzes verwendet. In unserer Schriftenreihe Mallorca 2030 haben wir ein 300-seitiges Buch „Erfolgreiche Wohn- und Ferienvermietung auf Mallorca“ veröffentlicht. Darin wird auch dieses Thema beschrieben.

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