OECD-Musterabkommen | Vermeidung der Doppelbesteuerung
Experten der OECD erarbeiten in unregelmäßigen Abständen Musterabkommen, sogenannte OECD-MA. Die letzte Überarbeitung wurde am im November 2017 beschlossen und am 18. Dezember 2017 veröffentlicht.
Der zum Musterabkommen veröffentlichte Kommentar kann teilweise zur Auslegung von tatsächlich abgeschlossenen Abkommen herangezogen werden. Als Muster für die Verhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern gibt es das von den Vereinten Nationen entwickelte Musterabkommen. Das deutsche Bundesfinanzministerium hat eine eigene Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen veröffentlicht. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben zudem ein eigenes Musterabkommen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwenden bei Neuverhandlungen in der Regel das Musterabkommen der OECD.