Subject-to-tax-Klausel | Vermeidung einer Doppelbesteuerung
Während Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich das Ziel der Vermeidung (bzw. Verringerung) tatsächlicher Doppelbesteuerung haben, richtet sich eine im Abkommen vereinbarte Subject-to-tax-Klausel gegen virtuelle Doppelbefreiung. Diese würde entstehen, wenn der Staat, dem laut DBA das Besteuerungsrecht zustehen würde (in der Regel der Quellenstaat) tatsächlich keine Besteuerung vornimmt, während die Einkünfte im anderen Staat (in der Regel der Ansässigkeitsstaat) dem DBA folgend freigestellt werden würden.
Die Subject-to-tax-Klausel regelt in diesem Fall, dass der Wohnsitzstaat eine Besteuerung vornehmen darf. Sie wird daher auch als Rückfallklausel bezeichnet, die das Entstehen weißer Einkünfte verhindert. Im nationalen deutschen Steuerrecht bestehen ebenfalls verschiedene Rückfallklauseln, insbesondere § 50d Abs. 8 bis 12 EStG.