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Modelo 200 | Körperschaftsteuererklärung in Spanien

Das Modelo 200 dient zur Körperschaftsteuererklärung in Spanien und zur Einkommensteuererklärung der Nicht-Residenten. Dieses Modell muss von allen Gesellschaften und ausländischen Körperschaften oder natürlichen Personen eingereicht werden, die über eine ständige Betriebsstätte in Spanien operieren. Die als Vorauszahlung gezahlten Beträge (Modelo 202) werden von der zu zahlenden Steuerquote abgezogen. Sofern ein Zahlungsüberschuss vorliegt, wird eine Rückerstattung beantragt.

Das Modelo 200 | Körperschaftsteuererklärung in Spanien wird nach Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Veranlagungszeitraums innerhalb einer Frist von 25 Kalendertagen eingereicht. Generell, wenn das Geschäftsjahr der Gesellschaft mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, endet die Frist für die Einreichung am 25. Juli des Folgejahres.

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