Modelo 200 | Körperschaftsteuererklärung in Spanien
Körperschaftssteuererklärung und Einkommensteuererklärung der Nicht-Residenten. Das Modelo 200 muss von allen Gesellschaften und ausländischen Körperschaften oder natürlichen Personen eingereicht werden, die über eine ständige Betriebsstätte in Spanien operieren. Die als Vorauszahlung gezahlten Beträge (Modelo 202) werden von der zu zahlenden Steuerquote abgezogen. Sofern ein Zahlungsüberschuss vorliegt, wird die Rückerstattung beantragt.
Dieses Modell wird nach Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Veranlagungszeitraums in der Frist von 25 Kalendertagen eingereicht. Generell, wenn das Geschäftsjahr der Gesellschaft mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, endet die Frist für die Einreichung am 25. Juli des Folgejahres.
Weiterführende Informationen zum Thema
Körperschaftsteuer
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Enzyklopädie - Steuerklärungen
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