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Número de la Seguridad Social (NUSS)

Erstveröffentlichung: 18. März 2026

Die spanische Sozialversicherungsnummer (Número de la Seguridad Social | Nuss) dient der Identifikation einer Person in ihren Beziehungen zur spanischen Sozialversicherung. Die Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) weist diese Nummer zu. Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 21 des Real Decreto 84/1996.

Was ist der Unterschied zwischen NUSS und NAF (Número de Afiliación)?

NUSS und der NAF beruhen auf demselben Nummernkreis. Die offizielle spanische Sozialversicherung erklärt, dass die Número de la Seguridad Social in dem Moment zur Número de Afiliación wird, wenn eine Person erstmals eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufnimmt, die zur Einbeziehung in das spanische Sozialversicherungssystem führt.

Wofür wird die Número de la Seguridad Social benötigt?

  • die erstmalige Beschäftigung in Spanien,

  • die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,

  • die Anmeldung in der Sozialversicherung,

  • die Beantragung bestimmter Leistungen oder Dienste der Sozialversicherung,

  • bestimmte Konstellationen im Schul- und Praktikumsbereich.
    Die allgemeine Verfahrensseite der Seguridad Social weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag vor dem Antrag auf Anmeldung/Affiliation oder vor dem Antrag auf Leistungen oder Dienste gestellt werden muss.

Wer muss die spanische Sozialversicherungsnummer beantragen?

  • Arbeitnehmer oder Selbständige können die Nummer selbst beantragen

  • Arbeitgeber müssen die Nummer beantragen, wenn ein Arbeitnehmer noch keine hat

  • Erfolgt keine Beantragung, kann die Sozialversicherung die Nummer auch von Amts wegen vergeben

Wie kann die spanische Sozialversicherungsnummer beantragt werden?

  • online über das Portal Importass

  • persönlich bei der zuständigen Sozialversicherungsstelle

  • über bevollmächtigte Vertreter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Ausweis (DNI, NIE oder Reisepass)

  • gegebenfalls das Formular TA.1

  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer)

Wie lange ist die spanische Sozialversicherungsnummer gültig?

  • einmalig vergeben

  • lebenslang gültig

  • in ganz Spanien einheitlich

  • nicht übertragbar

Wie kann die Nummer eingesehen oder nachgewiesen werden?

  • das persönliche Online-Portal der Sozialversicherung

  • den Dienst zur Bestätigung der Sozialversicherungsnummer

  • bestehende Dokumente wie Lohnabrechnungen oder Arbeitsverträge

Ein offizieller Nachweis kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

To-do-Liste: Beantragung in der Praxis

  1. Prüfen, ob bereits eine Nummer vorhanden ist

  2. Rolle klären (Arbeitnehmer, Selbständiger, Praktikant)

  3. Ausweisdokument vorbereiten

  4. Zugang zu Importass sicherstellen

  5. Antrag vor Tätigkeitsbeginn stellen

  6. Nachweis dokumentieren und speichern

Häufige Fehler 

In der Praxis kommt es immer wieder zu typischen Fehlern im Zusammenhang mit der spanischen Sozialversicherungsnummer. Häufig wird sie mit der Gesundheitskartennummer verwechselt oder es wird fälschlich angenommen, dass bei jedem neuen Arbeitsverhältnis eine neue Nummer beantragt werden muss. Ebenso problematisch ist eine verspätete Beantragung nach Arbeitsbeginn, da die Nummer grundsätzlich im Vorfeld vorliegen sollte. Weitere Schwierigkeiten entstehen, wenn keine Registrierung im Online-System erfolgt ist und dadurch kein Zugriff auf die eigenen Daten möglich ist, oder wenn Identifikationsdaten unvollständig sind. Diese Punkte führen regelmäßig zu Verzögerungen und vermeidbarem administrativem Aufwand.

(Stand: März 2026/ng)

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