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SEPBLAC | Servicio Ejecutivo de la Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias

Der Servicio Ejecutivo de la Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias (SEPBLAC) ist die zentrale spanische Behörde zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie fungiert gleichzeitig als Aufsichtsbehörde und als nationale Finanznachrichteneinheit (Financial Intelligence Unit).

SEPBLAC arbeitet eng mit dem Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital, der Policía Nacional, der Guardia Civil, der Agencia Tributaria sowie internationalen Institutionen wie der Europäischen Union und der Financial Action Task Force (FATF) zusammen.

Rechtsgrundlage

Die Tätigkeit von SEPBLAC basiert auf:

  • Ley 10/2010, Gesetz über die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Real Decreto 304/2014, Verordnung zur Umsetzung und Konkretisierung der Präventionspflichten

Diese Regelwerke definieren die verpflichteten Personen und Unternehmen, die internen Kontrollmechanismen sowie die Verfahren zur Identifizierung, Dokumentation und Meldung verdächtiger Aktivitäten.

Aufgaben und Zuständigkeiten

SEPBLAC erfüllt mehrere zentrale Funktionen:

  • Finanznachrichteneinheit: Entgegennahme, Analyse und Bewertung von Meldungen verdächtiger Transaktionen.

  • Aufsichtsbehörde: Kontrolle der Einhaltung der Geldwäschevorschriften durch Banken, Immobilienmakler, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und weitere Verpflichtete.

  • Sanktionsbehörde: Einleitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren bei Verstößen.

  • Präventionsinstanz: Entwicklung von Leitlinien, Rundschreiben und technischen Vorgaben für Verpflichtete.

  • Koordinationsstelle: Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, der FATF und Behörden anderer Staaten.

Damit deckt SEPBLAC sowohl operative Analyse als auch regulatorische Aufsicht ab.

Wer ist verpflichtet, mit SEPBLAC zusammenzuarbeiten?

Nach spanischem Recht müssen zahlreiche Berufsgruppen Präventionsmaßnahmen umsetzen und gegebenenfalls Meldungen an SEPBLAC übermitteln, unter anderem:

  • Banken und Finanzinstitute

  • Immobilienmakler und Bauträger

  • Notare und Registrare

  • Rechtsanwälte und Steuerberater

  • Wirtschaftsprüfer und Buchhalter

  • Anbieter von Dienstleistungen für Gesellschaften und Trusts

  • Zahlungsdienstleister und Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte

Diese Verpflichteten müssen Kunden identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte feststellen, Transaktionen überwachen und alle internen Präventionsverfahren dokumentieren.

Meldepflichten und interne Kontrollen

Unternehmen und Berater müssen verschiedene Kontroll- und Dokumentationspflichten erfüllen, unter anderem:

  • Identifizierung natürlicher und juristischer Kunden

  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten

  • Prüfung der Herkunft von Mitteln

  • Einstufung von Kunden nach Risikokategorien

  • Durchführung verstärkter Prüfungen bei politisch exponierten Personen

  • Aufbewahrung der Dokumente über mehrere Jahre

  • Meldung verdächtiger Vorgänge an SEPBLAC

Die Meldung verdächtiger Aktivitäten ist verpflichtend, unabhängig vom Betrag und unabhängig davon, ob ein tatsächliches Delikt nachweisbar ist.

Sanktionen bei Verstößen

SEPBLAC kann bei Verstößen gegen die Geldwäsche- und Sorgfaltspflichten erhebliche Sanktionen verhängen. Diese reichen von:

  • Geldbußen gegen Unternehmen

  • Geldbußen gegen Geschäftsleiter und Verantwortliche

  • zeitweiligen Berufsverboten

  • umfangreichen Auflagen zur Verbesserung interner Kontrollen

Die Sanktionen folgen dem Schweregrad des Verstoßes und können insbesondere bei systematischen Fehlverhalten hohe Summen erreichen.

Bedeutung in der Praxis

SEPBLAC ist eine der wichtigsten Institutionen für Unternehmen, Berater und Immobilieninvestoren in Spanien. Die Behörde stellt sicher, dass das Finanzsystem, der Immobilienmarkt und unternehmerische Strukturen vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden.

Für international tätige Mandanten und Unternehmen ist insbesondere wichtig:

  • klare Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten

  • lückenlose Dokumentation der Mittelherkunft

  • frühzeitige Risikoanalyse bei Immobilientransaktionen, Beteiligungserwerben oder Unternehmensgründungen

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, beim Aufbau interner AML-Prozesse und bei der professionellen Erfüllung der Melde- und Dokumentationspflichten gegenüber SEPBLAC.

(Stand: November 2025/ng)

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