Sociedad Civil | Gesellschaft bürgerlichen Rechts | GBR
Zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Sociedad Civil) sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Jeder Gesellschafter haftet uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen für etwaige Schulden der Gesellschaft. Die Gesellschaft entsteht alleine durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Nicht erforderlich ist ein Mindestkapital oder eine Eintragung ins Handelsregister. Die Sociedad Civil ist daher schnell und kostensparend zu gründen.
Die Gesellschafter können der Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit geben, indem die zwischen den Gesellschaftern getroffenen Vereinbarungen notariell beurkundet und in das Handelsregister eingetragen werden. Hierdurch wird die Sociedad Civil zu einer eigenständigen juristischen Person.
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