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Transfer Pricing

Erstveröffentlichung: 07. Oktober 2025

Transfer Pricing, auf Deutsch Verrechnungspreise, bezeichnet die Preisgestaltung für Waren, Dienstleistungen, Finanzierungen oder immaterielle Güter, die zwischen verbundenen Unternehmen eines Konzerns ausgetauscht werden. Diese konzerninternen Preise bestimmen maßgeblich, in welchem Staat Gewinne entstehen und dort der Besteuerung unterliegen. Der Umgang mit Verrechnungspreisen gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des internationalen Steuerrechts. Ziel ist es, eine angemessene, marktkonforme Gewinnverteilung zwischen den beteiligten Gesellschaften sicherzustellen und steuerliche Verzerrungen oder Gewinnverlagerungen zu vermeiden.

Der Fremdvergleichsgrundsatz

Zentrales Prinzip des internationalen Verrechnungspreissystems ist der Fremdvergleichsgrundsatz. Er verlangt, dass konzerninterne Transaktionen so bepreist werden, wie sie unabhängige Dritte unter gleichen wirtschaftlichen Bedingungen vereinbart hätten.

Dieser Grundsatz ist in der deutschen Abgabenordnung, in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien sowie in den Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Staaten verankert. Er gilt sowohl für materielle Güter als auch für Dienstleistungen, Lizenzen, Finanzierungen und immaterielle Werte wie Markenrechte oder Patente.

Methoden zur Bestimmung von Verrechnungspreisen

Um Verrechnungspreise zu ermitteln, kommen international anerkannte Methoden zum Einsatz. Die wichtigsten sind:

  • Preisvergleichsmethode: Vergleich des konzernintern vereinbarten Preises mit Preisen zwischen unabhängigen Dritten.

  • Wiederverkaufspreismethode: Rückrechnung des Marktpreises um die handelsübliche Marge.

  • Kostenaufschlagsmethode: Ermittlung eines angemessenen Preises auf Basis der angefallenen Kosten zuzüglich eines marktüblichen Gewinnaufschlags.

  • Gewinnaufteilungsmethode: Aufteilung des Gesamtergebnisses auf die beteiligten Unternehmen nach ihrer jeweiligen Wertschöpfung.

  • Transactional Net Margin Method (TNMM): Vergleich der Nettogewinnmarge mit Referenzunternehmen.

Die Wahl der Methode hängt von Art, Umfang und Komplexität der Geschäftsbeziehung ab. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität gegenüber der Finanzverwaltung.

Dokumentationspflichten

Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen unterhalten, müssen eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen. Diese soll zeigen, dass die Preisgestaltung dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht.

Die Dokumentation umfasst:

  • eine Beschreibung der Unternehmensstruktur und der verbundenen Parteien,

  • die Art und den wirtschaftlichen Hintergrund der Transaktionen,

  • die verwendeten Bewertungsmethoden und Marktanalysen,

  • sowie eine Begründung der Preisfindung.

Die Unterlagen müssen spätestens auf Anforderung der Finanzverwaltung vorgelegt werden. Werden sie nicht oder unzureichend erstellt, drohen empfindliche Schätzungen und Strafzuschläge.

Internationale Entwicklungen

Weltweit nehmen die steuerlichen Anforderungen im Bereich Transfer Pricing zu. Mit der Einführung des OECD-BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“) wurde der Fokus auf mehr Transparenz, länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) und den Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden gelegt.

Auch Spanien und Deutschland haben diese Vorgaben umgesetzt. Insbesondere multinationale Unternehmensgruppen mit Tochtergesellschaften auf Mallorca oder in anderen EU-Staaten sollten ihre Verrechnungspreisrichtlinien regelmäßig überprüfen und an neue rechtliche Rahmenbedingungen anpassen.

Bedeutung für international tätige Unternehmen

Für global agierende Unternehmensgruppen sind klare und konsistente Verrechnungspreisstrategien unverzichtbar. Sie schaffen steuerliche Planungssicherheit, minimieren Risiken von Doppelbesteuerungen und vermeiden Konflikte mit Finanzbehörden.

Eine marktgerechte, dokumentierte Preisgestaltung ist dabei nicht nur eine steuerliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für Transparenz und verantwortungsbewusstes Management im internationalen Geschäft.

(Stand: Oktober 2025/ng)

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