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Verbindliche Auskunft - Consulta Vinculante

Die verbindliche Auskunft Consulta Vinculante, ist ein Instrument des spanischen Steuerrechts, das Steuerpflichtigen Rechtssicherheit für geplante Sachverhalte gibt. Sie ermöglicht es, vor einer Transaktion oder Gestaltung eine offizielle Auskunft der spanischen Finanzverwaltung Dirección General de Tributos, DGT einzuholen.

Die Entscheidung der Finanzverwaltung ist bindend, sowohl für die Behörde als auch für den Antragsteller, sofern die tatsächlichen Verhältnisse korrekt und vollständig dargestellt wurden.

Zweck

Die verbindliche Auskunft dient der Schaffung von Rechtssicherheit und hilft, Gestaltungsrisiken zu minimieren. Steuerpflichtige können so bereits im Vorfeld klären, wie ein geplanter Sachverhalt steuerlich behandelt wird. Dies ist besonders wichtig bei komplexen Themen wie Unternehmensstrukturierungen, internationalen Sachverhalten oder größeren Immobilienübertragungen.

Voraussetzungen

Eine verbindliche Auskunft kann nur erteilt werden, wenn:

  • Es sich um einen konkreten, noch nicht verwirklichten Sachverhalt handelt.

  • Der Sachverhalt vollständig und korrekt dargestellt wird.

  • Eine steuerrechtliche Unsicherheit besteht, die von der Behörde verbindlich geklärt werden soll.

Verfahren

  1. Antragstellung bei der Dirección General de Tributos mit:

  • Vollständiger Beschreibung des geplanten Sachverhalts

  • Darstellung der relevanten Rechtsfragen

  • Persönlichen Daten des Antragstellers oder seines Vertreters

    2. Prüfung durch die Behörde und ggf. Rückfragen zur Präzisierung

    3. Erlass der verbindlichen Auskunft innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist, in der Regel drei Monate

Die Antwort wird im spanischen Amtsblatt BOE anonymisiert veröffentlicht und kann von anderen Steuerpflichtigen als Orientierung genutzt werden, ist aber nur für den Antragsteller verbindlich.

Wirkung

Die Finanzverwaltung ist an ihre Auskunft gebunden, solange der Sachverhalt wie im Antrag beschrieben umgesetzt wird. Damit ist der Antragsteller vor nachteiligen Änderungen der steuerlichen Beurteilung geschützt. Für Dritte entfaltet die Auskunft keine direkte Bindungswirkung, kann jedoch als wertvolle Argumentationshilfe in vergleichbaren Fällen dienen.

Praxisbeispiele

  • Steuerliche Behandlung eines geplanten Immobilienverkaufs

  • Anwendung von Steuervergünstigungen wie Reinvestitionen

  • Einordnung von Einkünften bei internationalen Sachverhalten

  • Klärung der Steuerpflicht bei Wohnsitzverlagerung

Die verbindliche Auskunft bietet Steuerpflichtigen ein hohes Maß an Rechtssicherheit, da sie bereits vor Umsetzung eines Sachverhalts Klarheit über die steuerliche Behandlung schafft. Dadurch lassen sich Gestaltungsrisiken minimieren und nachträgliche Steuernachzahlungen, Zinsen oder Sanktionen vermeiden. Sie ermöglicht eine vorausschauende und verlässliche Planung von Investitionen, Unternehmensstrukturen oder Immobilienübertragungen. Zudem trägt sie dazu bei, spätere Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu verhindern und schafft damit Planungssicherheit für langfristige Entscheidungen.

 

(Stand: September 2025/wp,ng)

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