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78 Tage weniger – Spanien ändert die Sondervorschrift für Verjährung

Ein Dreizeiler im Gesetz gegen den Steuerbetrug beschränkt die „Verjährung-Plus“ auf alle Fristen, die vor dem 1. Juli 2022 endeten.

06. Juli 2022

Am 1. Juli 2022 ist die Einkommen- und Vermögensteuer 2017 verjährt. Diese Feststellung war vor Covid eine Banalität, heute ist es beinahe eine Sensation. Denn man erinnert sich, dass der spanische Gesetzgeber im Zuge der Pandemie eine Verlängerung aller Verjährungsfristen anordnete, die sich mit dem Alarmzustand zwischen März und Juni 2020 überschnitten. Das bedeutete 78 Tage mehr Zeit für das Finanzamt, Steuererklärungen zu prüfen, aber auch für den Steuerpflichtigen, seine Erklärungen zu berichtigen und ggfs. Rückerstattungen zu beantragen.

Mit dieser Anomalie hat Spanien aufgeräumt. Ein Dreizeiler im Gesetz gegen den Steuerbetrug beschränkt die „Verjährung-Plus“ auf alle Fristen, die vor dem 1. Juli 2022 endeten. Da die für die Verjährung maßgebliche Abgabefrist für persönliche Steuererklärungen 2017 am 1. Juli 2018 geendet hat, ist das Jahr fiskalisch passé. Im Regelfall.

Vorsicht: Unter bestimmten Bedingungen stoppt die Verjährungsuhr. Zum Beispiel, wenn die Steuerbehörde ein Verfahren eingeleitet hat. Im Fall eines strafrechtlichen Steuerverfahrens beträgt die Verjährung fünf Jahre, in besonders schweren Fällen zehn Jahre. Ebenfalls zu beachten ist, dass das Finanzamt die Prüfung von Unterlagen aus verjährten Zeiträumen verlangen und prüfen kann, wenn diese für einen steuerlichen Vorgang in der Aktualität relevant sind (klassisches Beispiel: Rechnungen und Zahlungsbelege für Anschaffungskosten beim Verkauf einer Immobilie). Daher sollte man beim Dokumente-Entsorgen nicht nur die Verjährung im Blick haben.

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