Beginn der Phase 1 - Mallorca lockert die Ausgangssperre
11. Mai 2020Die spanische Regierung hat entschlossen, die Lockerung der Ausgangssperre regional und in mehreren Phasen zu bestreiten, die jeweils mindestens 14 Tage dauern. Jede Provinz beziehungsweise jede Insel kann abhängig von der Entwicklung der Infektionen in die nächste Phase übergehen. Im folgenden geben wir Informationen zu den geplanten Maßnahmen in jeder Phase. Änderungen von den allgemeinen Regeln können auch für einzelne Regionen oder auf Gemeindeebene abweichen. Bitte konsultieren Sie für rechtliche Sicherheit die offiziellen Informationsquellen ihrer Provinz oder Gemeinde.
Phase 1
Seit Montag 11.5. befindet sich Mallorca in der Phase 1 der von der spanischen Zentralregierung veranlassten Lockerungsmaßnahmen. Damit geht eine größere Bewegungsfreiheit und eine Öffnung der wirtschaftlichen Aktivität einher. Erlaubt ist ab sofort folgendes:
Spaziergänge und nicht-professioneller Sport. Zeitfenster für Spaziergänge oder Spiele für Straßenkinder werden beibehalten. Dies gilt nicht in Städten mit weniger als 10.000 Einwohnern, die kostenlos sind.
Soziale Kontakte. Bis zu 10 Personen können sich mit Schutzmassnahmen (Abstand halten, Masken tragen) treffen, entweder in einer Privatwohnung oder in einer öffentlichen Einrichtung, die dies erlaubt, oder z.B. auf dem Land während eines Ausflugs. Und Gruppen von bis zu 10 Personen können Aktivtourismus und Naturaktivitäten durchführen.
Zweitwohnsitze. Es ist erlaubt, die Zweitwohnheime zu nutzen, solange sie sich in derselben Provinz, Insel oder territorialen Bezugseinheit befinden. Die Bürger werden sich auf dem gesamten Gebiet ihrer Provinz oder Insel bewegen können.
Handel. Geschäftsräume von weniger als 400 Quadratmetern können ohne Voranmeldung und mit 30% ihrer Kapazität geöffnet werden. Größere Einrichtungen können die Fläche begrenzen. Sie müssen einen Zeitplan haben, um in erster Linie Menschen über 65 Jahre zu betreuen. Einkaufszentren bleiben geschlossen.
Straßenmärkte. Freiluftmärkte sind mit 25% der Stände und einem Drittel der Kapazität erlaubt.
Ausstellungen und Kulturzentren. Theater, Kinos und Museen können für ein Drittel ihrer Kapazität öffnen, bei Vorstellungen mit geschlossener Bestuhlung für maximal 30 Personen. Bei Open-Air-Veranstaltungen wird die Kapazität auf 200 Personen erhöht. In Kastilien-La Mancha, Valencia und Murcia wird die Kapazität etwas geringer sein. Die Bibliotheken werden zu den gleichen Bedingungen geöffnet, jedoch nur für die Ausleihe und Rückgabe von Büchern.
Bars und Restaurants. Bars und Restaurants können zu 50% ihrer Kapazität geöffnet werden, wobei Einwegartikeln Vorrang eingeräumt wird.
Kirchen. Die Eröffnung von Gotteshäusern ist zu einem Drittel ihrer Kapazität erlaubt. Objekte dürfen nicht gemeinsam genutzt werden. Und wenn auf dem Boden gebetet wird, muss jeder Teilnehmer seine eigene Matte mitbringen.
Autohändler, TÜV und Gärtnereien. Autohändler, Fahrzeuginspektionsstationen und Gartenzentren dürfen unabhängig von ihrer Fläche mit Terminvergabe wieder öffnen.
Sportliche Aktivitäten. Individuelles Training von Elite- und Verbandssportlern. Sportzentren können mit Termin geöffnet werden.
Bildungszentren. Sie können für wesentliche Aufgaben (Wartung) offen sein.
Sozial- und Gesundheitszentren. Die telematische Betreuung hat Vorrang, aber sie werden sich öffnen, wenn sie persönliche Betreuung erfordern.
Touristische Unterkünfte. Sie können Hotels und andere touristische Herbergen mit 100% der Zimmer, aber ohne Nutzung der Gemeinschaftsräume eröffnen.
Jagen und Fischen. Die Jagd und der Fischfang können wieder aufgenommen werden.
Dauer: Auf Mallorca ab dem 11.5. und mindestens bis einschließlich 24.5.
Phase 2
Spaziergänge und Sport. Alle Personen unter 70 Jahren werden tagsüber laufen und sich körperlich betätigen können. Nur die Zeiträume zwischen 10.00 und 12.00 und 19.00 und 20.00 Uhr sind für Personen über 70 Jahre reserviert.
Soziale Kontakte. Die Anzahl der Teilnehmer, die an Treffen teilnehmen dürfen, wird auf 15 erweitert. Die Zahl der Personen, die organisierte Aktivtourismus- und Naturaktivitäten in Gruppen durchführen können, wird bei vorheriger Anmeldung auf 20 erhöht, und die Zahl der Teilnehmer an Kongressen, Tagungen, Geschäftstreffen und Konferenzen darf maximal 50 betragen, sofern der erforderliche Abstand von zwei Metern eingehalten wird.
Zweitwohnsitze. Der Besuch ist erlaubt, sofern sie sich in derselben Provinz, Insel oder territorialen Bezugseinheit befinden
Unternehmen. Geschäftsräume können unabhängig von ihrer Größe eröffnet werden, wobei die Kapazität auf 40% reduziert wird. Es muss einen Zeitplan geben, um Menschen über 65 Jahren Vorrang einzuräumen.
Straßenmärkte. Freiluftmärkte sind mit einem Drittel der Stände erlaubt.
Einkaufszentren. Einkaufszentren und Fachmarktzentren können unter der Voraussetzung eröffnet werden, dass sie die Gesamtkapazität auf 30% ihrer Gemeinschaftsflächen und 40% der Kapazität jeder der in ihnen befindlichen Einrichtungen begrenzen. Kunden dürfen sich nicht in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten, außer für den Verkehr, und die Kinderbereiche bleiben geschlossen.
Gaststätten. Restaurantbetriebe werden für den Verzehr in Innenbereichen geöffnet, mit Ausnahme von Diskotheken und Bars des Nachtlebens, sofern sie 40% ihrer Kapazität nicht überschreiten. Es wird nicht möglich sein, in den Bars zu konsumieren, und vorzugsweise wird der Kunde vorher einen Tisch reservieren müssen. Die Terrassen werden weiterhin eine Begrenzung von 50% ihrer Kapazität haben.
Hotels. Die Gemeinschaftsräume von Hotels und Touristenunterkünften können der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht mehr als ein Drittel ihrer Kapazität ausmachen.
Kinos und Theater. Alle Kinos, Theater, Auditorien und ähnliche Räume können wiedereröffnet werden, sofern sie über vorher zugewiesene Plätze verfügen und nicht mehr als ein Drittel ihrer Kapazität ausmachen. Ausstellungshallen und Denkmäler können ebenfalls geöffnet werden, jedoch mit einem Drittel der Kapazität. In den Bibliotheken wird das Lesen innerhalb der Einrichtungen erlaubt sein, jedoch mit der gleichen Kapazitätsbeschränkung.
Konzerte. Bei Freiluftaktivitäten muss das Publikum unter Einhaltung des erforderlichen Abstands auf seinen Plätzen bleiben und darf ein Drittel der genehmigten Kapazität nicht überschreiten und nicht mehr als 400 Personen versammeln.
Swimmingpools und Strände. Freizeitpools können wieder eröffnet werden, allerdings mit einer begrenzten Kapazität von 30 %. Auch Strände werden wieder geöffnet, wobei jedoch ein Sicherheitsabstand von zwei Metern zwischen den Menschen eingehalten werden soll.
Sport. Die Wiederaufnahme von Wettbewerben im Leistungssport ist erlaubt, aber ohne Publikum. Sportplätze können mit Termin genutzt werden.
Gotteshäuser. Der Besuch von Gottesdienstorten ist erlaubt, solange sie nicht mehr als 50% ihrer Kapazität ausmachen. Darüber hinaus können Hochzeiten erneut abgehalten werden, sofern die Kapazität des Ortes, an dem sie abgehalten werden, nicht mehr als 50% beträgt und sich nicht mehr als 100 Personen im Freien und 50 Personen in geschlossenen Räumen aufhalten.
Trauerfeiern. Die maximale Teilnehmerzahl an der Totenwache wird 25 Personen in offenen und 15 Personen in geschlossenen Räumen betragen.
Dauer: Auf Mallorca ab 25.5. und bis 7.6.
Phase 3
Restaurants. In Gaststätten werden die Sitzbeschränkungen reduziert, jedoch mit einer strikten Trennung zwischen den Gästen.
Reisen. Reisen zwischen allen Baleareninseln sind ab Phase 3 ohne Einschränkungen und aAngaben von Gründen möglich.
Geschäfte. Die Belegung von Räumen, wie z.B. Geschäften, wird auf 50% ihrer Kapazität erhöht.
Nachtleben. Nachtclubs dürfen mit einem Drittel der üblichen Kapazität öffnen. Auf den Balearen ist dieser Schritt noch umstritten. Die Balearenregierung versucht, das Öffnen von Nachclubs zu verzögern.
Stierkämpfe und Profiußball. Stierkämpfe dürfen wieder mit einer Kapazitätsgrenze, die eine Person pro 9 Quadratmeter garantiert, ausgetragen werden. Der Profifußball beginnt wieder, allerdings erstmal ohne Zuschauer.
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