Ab Freitag (15.5.): Quarantänepflicht bei Reisen nach Spanien
12. Mai 2020Reisende, die aus dem Ausland nach Spanien kommen, müssen nach ihrer Ankunft 14 Tage lang Quarantäne halten. Dies geht aus einem Erlass des Gesundheitsministeriums hervor, der diesen Dienstag im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde und ab Freitag, dem 15. Mai, in Kraft tritt. Die Maßnahme ist während des Alarmzustands und seiner möglichen Verlängerungen gültig.
Während dieser Quarantänezeit müssen Reisende, die nach Spanien kommen, in ihren Wohnungen oder Unterkünften bleiben dürfen diese nur verlassen, um zum Einkaufen, zur Apotheke oder zum Arzt zu gehen, beziehungsweise wenn sie eine Notfallsituation geltend machen können. Bei all diesen Gängen gilt die Maskenpflicht.
Die Gesundheitsbehörden können sich mit den unter Quarantäne gestellten Personen in Verbindung setzen, um ihre Nachuntersuchungen durchzuführen. Auf jeden Fall müssen Personen in Quarantäne "bei Auftreten von Symptomen wie Fieber, Husten, Atemnot, allgemeinem Unwohlsein oder anderen Symptomen eines Verdachtsfalls von Covid-19 die Gesundheitsdienste telefonisch unter den von den Autonomen Gemeinschaften angegebenen Nummern kontaktieren und darauf hinweisen, dass sie sich in Quarantäne befinden, weil sie aus dem Ausland kommen", heißt es in der Verordnung.
Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen
Transporteure und Besatzungen von Flugzeugen sind von all diesen Maßnahmen ausgeschlossen, ebenso wie Angehörige der Gesundheitsberufe, die zur Arbeit gehen, solange sie nicht mit Personen in Kontakt gekommen sind, bei denen Covid-19 diagnostiziert wurde.
Reisebüros, Reiseveranstalter und Transportunternehmen müssen die Reisenden zu Beginn des Verkaufsprozesses von Tickets mit Zielort auf spanischem Territorium über diese Maßnahmen informieren. Im Falle von Flugreisen müssen die Fluggesellschaften das Gesundheitsformular zur Ortung der Passagiere (Passenger Location Card) zur Verfügung stellen, das der Reisende bei der Ankunft in Spanien mit sich führen muss.
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