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Datenaustausch führt zu Rekord bei spanischer Einkommensteuer

Zum unerhofften Geldsegen hat eine „außerordentliche Zunahme der Vermögensgewinne“ beigetragen

16. September 2019

Der zunehmend effiziente internationale Datenaustausch hat nach Ansicht der spanischen Steuerbehörde zu einer Rekordsumme bei den Einnahmen aus der Einkommensteuer (IRPPF) 2018 geführt. „Hacienda“ rechnete damit, unter dem Strich 300 Millionen mehr rückerstatten zu müssen. In Wahrheit wurden 1.1 Milliarden Euro mehr nachgezahlt – der höchste Saldo seit 1995. Als einer der Gründe für die neue Steuerehrlichkeit werden die Datenpakete genannt, die Spanien von den Finanzministerien der OECD-Staaten erhalten hat und die im Detail Auskunft über Bankkonten und Transaktionen von spanischen Steuerbürgern im Ausland geben. Das Finanzamt verschickte denn auch Briefe an die Kontoinhaber, um deren Gedächtnis beim Erstellen der Steuererklärung auf die Sprünge zu helfen.

Unerhoffter Geldsegen

Das spanische System sieht vor, dass im jeweils laufenden Jahr Vorauszahlungen ans Finanzamt geleistet werden. So bezahlen Arbeitgeber einen Teil der Gehälter von Mitarbeitern regelmäßig ans Finanzamt ein, auch Selbständige müssen Vorauszahlungen leisten. Bestimmte Leistungen sind von diesem System ausgeschlossen, zum Beispiel Auslandserträge. Mit der Gesamt-Steuererklärung im Folgejahr wird der entstandene Saldo anhand der Gesamtsituation des Steuerpflichtigen ausgeglichen, was in einer Rückerstattung oder Nachzahlung resultieren kann. Auf dem Höhepunkt der Krise 2009 musste das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerkampagne mehr als 6 Milliarden Euro rückerstatten. In den letzten 15 Jahren wurde nur dreimal ein Positivsaldo verzeichnet. Der diesjährige ist der absolut höchste. Dabei hatte das Finanzamt aufgrund neuer Begünstigungen für Familien und dem schlechten Börsenjahr mit einem wesentlich schlechteren Ergebnis gerechnet.

Zum unerhofften Geldsegen für den Staatshaushalt hat auch eine „außerordentliche Zunahme der Vermögensgewinne“ beigetragen, heißt es in einer Mitteilung der Steuerbehörde. Ein Großteil davon ist Erträgen aus Immobilienverkäufen sowie aus der Veräußerung von nicht börsengehandelten Firmenbeteiligungen zuzuschreiben.

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